Kommunalwahlprogramm der LINKEN ist online

Hanau
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In einer Presseerklärung stellt der Hanauer Spitzen- und Oberbürgermeisterkandidat der Partei DIE LINKE die Eckpunkte des Kommunalwahlprogramms vor, welches unter www.die-linke-hanau.de online einzusehen ist.



„Sicher sind einige unserer Punkte nicht kurzfristig umzusetzen, sondern erfordern, neben einer städtischen Mehrheit, auch einen Politikwechsel im Bund und im Land.  Für andere Punkte sehen wir jedoch reelle Chancen, schließlich gibt es inhaltlich einige Überschneidungen zwischen unserem und den Kommunalwahlprogrammen von SPD und Bündnis 90/DIE GRÜNEN“, beurteilt Dohn die jeweiligen politischen Forderungen.

Schwerpunkte des LINKEN-Programms sind unter anderem bezahlbarer Wohnraum, die Anforderungen durch die Klimakrise, Investitionen im Sozial- und Bildungsbereich, als auch ein klarer antifaschistischer und friedenspolitischer Kurs. Weiter teilt Dohn mit, dass die Erarbeitung des Kommunalwahlprogrammes selbstverständlich auch unter den Eindrücken der derzeitigen Corona-Pandemie und dem rassistischen Attentat vom 19. Februar 2020 stand. Äußerst kritisch sehen die LINKEN die Kreisfreiheit. Dohn: „Dass der Beschluss für die Kreisfreiheit ab 01.01.2022 aufgehoben wird, ist ziemlich unwahrscheinlich. Aber der Termin muss verschoben werden. Gerade in der derzeitigen unsicheren Lage, in der die Einnahmen deutlich zurück gehen und die Ausgaben gleichzeitig steigen, ist es absolut fahrlässig und finanzpolitisches Harakiri.“

Neben der Kritik an der zögerlicher Umsetzung der Verkehrs- oder Energiewende hin zu einer klimaschützenden Kommunalpolitik, üben die LINKEN weiterhin Kritik an der Wohnungspolitik der derzeitigen Koalition. So fordern sie eine Kehrtwende und halten die letzte Presseerklärung der Baugesellschaft zwar für einen Fortschritt, dieser sei jedoch nicht einem Umdenken, sondern nur der bevorstehenden Kommunalwahl geschuldet: „Wir wollen endlich ein Umsteuern im Wohnungsbau, welches bezahlbaren Wohnraum für die Hanauer:innen schafft. Dazu gehört die Verpflichtung von 30 Prozent öffentlich gefördertem Wohnungsbau für private Investoren. Ebenso sollten städtischen Grundstücken zum Wohnungsbau in Erbbaurecht vergeben werden, um Spekulation auszuschließen. Zudem muss die Stadt das Vorkaufsrecht als Stadtentwicklungswerkzeug gezielt anwenden und Baugesellschaft muss in der Niedrigzinsphase Kredite aufnehmen sowie Fördergelder beantragen, um neue Sozialwohnungen zu bauen. All dies unabhängig davon, ob Sportsfield-Housing doch noch als Wohngebiet genutzt werden kann.“


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