Viele neue Räumlichkeiten für Hanauer Wahllokale

Hanau
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Während der epidemischen Lage finden am 14. März 2021 in Hessen die allgemeinen Kommunalwahlen statt.



In Hanau werden dabei nicht nur die Stadtverordnetenversammlung, acht Ortsbeiräte und der Kreistag des Main-Kinzig-Kreises gewählt, sondern auch der Ausländerbeirat sowie der/die Oberbürgermeister*in. Eine eventuelle Stichwahl findet am 28. März 2021 statt. Auch wenn bundesweit Ende Dezember 2020 mit Impfungen gegen das neuartige Corona-Virus begonnen wurde und seit Anfang Februar die regionalen Impfzentren den Betrieb aufnahmen, wird die Pandemie zum Zeitpunkt der Wahl nicht beendet sein. Die Wahl ist deshalb unter epidemiologischen Herausforderungen zu organisieren.

Um Menschenansammlungen möglichst zu vermeiden, werden in diesem Jahr insgesamt 85 Wahllokale in 60 verschiedenen Räumlichkeiten oder Gebäuden eingerichtet. Zum Vergleich: zur Kommunalwahl 2016 war die gleiche Zahl an Wahllokalen auf 37 lediglich Räumlichkeiten verteilt. Wegen möglicher Betretungsverbote wurde auf die Einrichtung von Wahllokalen im Klinikum und Martin-Luther-Haus ganz verzichtet. Dieser Umstrukturierung geschuldet, wurde für eine Vielzahl von Wähler*innen ein anderes Wahllokal als das gewohnte zugewiesen. Daher sollte sich jede Wählerin und jeder Wähler unbedingt vergewissern, welches Wahllokal für ihn bestimmt wurde. Zusätzlich ist auch im Internet auf [hanau.de/Rathaus/Wahlen/Wahlen am 14.03.2021] ist eine Übersicht zu finden, mit der für jede Anschrift das richtige Wahllokal gefunden werden kann.

Für die Wahllokale wurde ein umfassendes Hygienekonzept erstellt, das die Vorgaben des Landes sowie die Empfehlungen des RKI berücksichtigt. So wird am Wahlsonntag sichergestellt, dass die erforderlichen Schutzmaßnahmen eingehalten werden können. Konkret bedeutet dies, dass bereits vor dem Wahllokal durch unübersehbare Bodenmarkierungen Vorkehrungen getroffen werden, um auf die notwendigen Abstände hinzuweisen und es zu erleichtern, diese einzuhalten. Ein Ordnungsdienst regelt vor Ort zusätzlich den Zugang zum Wahlraum und sorgt für die Einhaltung von Abständen. Vor und in jedem Wahllokal wird auf die grundlegenden Hygienestandards in den Räumlichkeiten hingewiesen. Zudem befindet sich an den Gebäudeeingängen Spender mit Desinfektionsmittel.

Um den bestmöglichen Schutz zu gewährleisten, wird die Anzahl der im Wahlraum befindlichen Personen begrenzt. Eine regelmäßige Reinigung und Desinfektion der Wahlräume erfolgt durch den Einsatz von mobilen Reinigungsteams. Der Wahlvorstand ist angehalten, für eine regelmäßige Belüftung des Wahllokals zu sorgen. Gemäß der aktuell geltenden Corona-Schutzverordnung gilt in öffentlichen Gebäuden und damit in den Wahlräumen eine Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung. Zum Schutz der ehrenamtlichen Wahlhelfer*innen werden entsprechende Hygieneutensilien wie Plexiglas-Scheiben, FFP-2- und OP-Masken, Einmalhandschuhe, Einmalkugelschreiber sowie Desinfektionsmittel ausreichend zur Verfügung gestellt.

In den Wahllokalen wird eine "Einbahnstraßen"-Regelung organisiert, sodass sich die Wähler*innen beim Betreten und Verlassen des Wahlraumes nicht begegnen. Wo es räumlich möglich ist, werden Aus- und Eingänge ganz voneinander getrennt. Daneben bietet das Wahlbüro allen Wahlhelfer*innen vor und nach der Wahl einen Corona-Schnelltest in einem Hanauer Testzentrum an.

Wer am Wahltag jegliches Infektionsrisiko im Wahllokal ausschließen möchte, hat wie zu anderen Wahlen auch die Möglichkeit der Stimmabgabe vorab per Briefwahl. Ein Antrag auf Briefwahl ist per Post, als formlose E-Mail oder persönlich im Briefwahlbüro bis zum 12. März 2021, 13 Uhr möglich, sollte aber auch möglichst frühzeitig gestellt werden. Wegen der anhaltenden Pandemie rechnet das Wahlbüro mit einer steigenden Briefwahlbeteiligung und hat die Anzahl der Briefwahlbezirke gegenüber der letzten Kommunalwahl von 25 auf 38 erhöht.


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