Neuregelungen zum Reisepass für Kinder

Hanau
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Die Hanauer Bürgerservicestelle als Ausweis- und Passbehörde informiert, dass die Bundesregierung mit dem Gesetz zur Modernisierung des Pass‐, des Ausweis‐ und des ausländerrechtlichen Dokumentenwesens vom 8. Oktober 2023 (Bundesgesetzblatt Teil I 2023, Nr. 271, vom 12. Oktober 2023) eine weitreichende Entscheidung getroffen hat, die für alle Familien mit Kindern wichtig ist.



Mit der Gesetzesänderung wurde die Abschaffung des ein Jahr gültigen Kinderreisepasses beschlossen. Gleichzeitig wird zum 1. Januar 2024 die Grundgebühr für einen Reisepass für Antragsteller ab 24 Jahren auf 70 Euro (bisher 60 Euro) angehoben.

Ab dem 1. Januar 2024 ist es also dann nicht mehr möglich, für Kinder unter 12 Jahren einen Kinderreisepass mit einjähriger Gültigkeit zu beantragen. Auch Verlängerungen oder Aktualisierungen bereits ausgestellter Dokumente sind dann ab diesem Zeitpunkt nicht mehr möglich. Alle bis dahin ausgestellten, noch gültigen Kinderreisepässe behalten bis zum Ablaufdatum ihre Gültigkeit, sofern das Kind mit dem Foto im Kinderreisepass weiterhin identifizierbar ist.

Als Alternative zum bisherigen Kinderreisepass können sorgeberechtigte Eltern ab Januar 2024 zwischen der Ausstellung eines Personalausweises oder Reisepasses für Minderjährige wählen. Damit erhalten Kinder einen Personalausweis oder Reisepass wie er auch bei Erwachsenen zum Einsatz kommt. Diese Dokumente werden jeweils für sechs Jahre ausgestellt und sind gültig, solange das Kind mit dem Dokument zweifelsfrei identifiziert werden kann.

Wer mit dem Nachwuchs innerhalb der EU oder des Schengen-Raums verreisen möchte, ist mit dem Personalausweis am besten beraten. Er kostet 22,80 Euro. Für Reisen in Länder, die weder der EU noch dem Schengen-Raum angehören, braucht es jedoch einen Reisepass. Die Gebühr für den Reisepass beträgt 37,50 Euro.

Anders als beim Kinderreisepass kann der reguläre Personalausweis oder Reisepass nicht direkt bei Beantragung am gleichen Tag ausgestellt werden. Beide Dokumente werden von der Bundesdruckerei in Berlin produziert. "Hier sollten sich Eltern auf einen erforderlichen zeitlichen Vorlauf für die Produktions- und Lieferzeit einstellen", sagt Stadträtin Isabelle Hemsley als zuständige Dezernentin. Sie empfiehlt: "Bitte informieren Sie sich im Vorfeld einer geplanten Auslandsreise über die Internetseite des Auswärtigen Amtes in der Rubrik "Sicher Reisen" unter www.auswaertiges-amt.de über die jeweiligen Einreisebestimmungen Ihres Reiseziels hinsichtlich der Anerkennung von (vorläufigen) Ausweis- bzw. Passdokumenten und beantragen Sie rechtzeitig ein neues Identitätsdokument für die Kinder. Prüfen Sie bitte auch gleichzeitig die Gültigkeit der eigenen Identitätsdokumente. Für die Herstellung von deutschen Personalausweisen oder Reisepässen benötigt die Bundesdruckerei in Berlin in der Regel bis zu vier Wochen ab Beantragung."

Zur Begründung, warum der Kinderreisepass abgeschafft wurde, geben die Antworten in der FAQ-Rubrik des Internetauftritts des Bundesministeriums des Innern und für Heimat (BMI) unter www.bmi.bund.de weitere Informationen.

Für Hanauer Bürgerinnen und Bürger erfolgt die Beantragung von Personalausweis und Reisepass in der Bürgerservicestelle im City Center, Kurt-Blaum-Platz 8, nach vorheriger Terminvereinbarung. Die Terminvereinbarung funktioniert online über das Serviceportal unter www.hanau-digital.de oder über die Telefon-Hotline 06181 295-8135. Eine Neubeantragung oder Verlängerung von Kinderreisepässen ist in der Hanauer Bürgerservicestelle letztmalig noch bis 29. Dezember möglich


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