Der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs verhandelt am 24. April 2024 über die Revision der Staatsanwaltschaft gegen das am 4. Oktober 2022 ergangene Urteil des Landgerichts Hanau nach dem Tod eines 4-jährigen Jungen vor fast 26 Jahren in Hanau (wir berichteten). Der Angeklagten wurde durch die Anklageschrift vom 2. März 2021 zur Last gelegt, am 17. August 1988 ihren vierjährigen Sohn gemeinschaftlich mit der gesondert verfolgten D. aus niedrigen Beweggründen getötet zu haben.
4-Jähriger in Hanau in Sack erstickt: Bleibt es beim Freispruch für die Mutter?
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