Versetztes Parken in Klein-Auheim als Reaktion auf Beschwerden

Copyright: Stadt Hanau/Moritz Göbel

Klein-Auheim
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„Mit der Neuordnung wollen wir künftig die Gehwege von parkenden Fahrzeugen freihalten, um die Verkehrssicherheit der Fußgänger als schwächste Verkehrsteilnehmer zu verbessern“, erläutert Stadtrat Thomas Morlock (FDP) den Hintergrund für die Veränderung in der Parkraumgestaltung in Klein-Auheim. Dort wurde in der Geleitstraße, Seligenstädter Straße und Mainzer Straße mit neuer Beschilderung sowie veränderten Parkmarkierungen durch den städtischen Bauhof der ruhende Verkehr anders als bisher geordnet.



Die Stadt hat damit nach den Worten von Verkehrsdezernent Morlock auf die in den vergangenen Monaten seitens des Ortsbeirats und von Bürgern der Stadt Hanau wiederholt vorgetragenenen Beschwerden über die Verkehrssituation reagiert. Anwohner sowie der Ortsbeirat berichteten von illegal auf Gehwegen abgestellten Fahrzeugen, aber auch von deutlich überhöhten Geschwindigkeiten. Mit dem neuen Parkkonzept soll beiden Problemen gleichermaßen Abhilfe geschaffen werden.

Künftig dürfen Kraftfahrzeuge nur noch in den neu ausgewiesenen und markierten Parkflächen auf der Fahrbahn parken. Zugleich ist stets die örtliche Beschilderung, wie zum Beispiel ein absolutes oder eingeschränktes Halteverbot zu beachten, überdies die Regelungen in der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO). Nach der StVO ist das Parken auf Gehwegen verboten, es sei denn es wird explizit durch ein entsprechendes Verkehrszeichen 315 StVO "Parken auf Gehwegen" erlaubt. Dies war als halbseitiges Gehwegparken in der Geleitstraße/Seligenstädter Straße an ausgewählten Punkten eine Zeitlang erlaubt. Doch diese streckenweise Erlaubnis hatte offenbar einige Verkehrsteilnehmer dazu eingeladen, diese Parkweise in der gesamten Straße an den Tag zu legen.

Künftig ist das Parken auf dem Gehweg vor Ort ab sofort an sämtlichen Punkten verboten, Fahrzeuge werden entsprechend in voller Breite auf die Fahrbahn verlagert. "Die Breite der vorhandenen Gehwege an diesen Straßen ist nach den einschlägigen Richtlinien nicht ausreichend, um ein Gehwegparken, das allen Ansprüchen gerecht würde, zu ermöglichen", macht Morlock deutlich. Durch jetzt eingeführte Parkordnung werde jedoch sichergestellt, weder Fußgänger noch Kinderwagen, Rollstuhlfahrer oder Kleinkinder auf Fahrrädern den Gehweg verlassen und auf die Fahrbahn ausweichen müssen."

Damit ein Verkehrsfluss weiterhin möglich ist, wurden auf dem Boden Parkflächen eingezeichnet, in denen das Parken erlaubt ist, zwischen diesen Parkmarkierungen herrscht grundsätzlich ein absolutes Haltverbot. Damit ist der Begegnungsverkehr gewährleistet. Zudem wirken sich die seitenversetzten Parkbereiche und die dadurch verschwenkte Fahrgasse geschwindigkeitsreduzierend aus.

"An das neue Parkkonzept müssen sich die Verkehrsteilnehmenden erfahrungsgemäß erst einmal gewöhnen", verspricht Morlock, dass man in Details noch nachbessern kann, falls dies erforderlich wird. An der Grundkonzeption des versetzten Parkens werde man aber auf jeden Fall festhalten. Daneben werde die Stadtpolizei die Einhaltung des neu eingeführten Parkraumkonzeptes auch regelmäßig kontrollieren.

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