Hanau: Altöl-Behälter platzt in Müllfahrzeug

Steinheim
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In Restmülltonnen lande noch immer zu viel, was anders entsorgt werden müsse, beklagte dieser Tage das Hanauer Umweltbundesamt im Rahmen der jüngsten Restmüll-Analyse. Welchen unangenehmen Folgen solche sogenannten Fehlwürfe mit sich bringen können, erfuhren Müllwerker des städtischen Eigenbetriebs Hanau Infrastruktur Service (HIS) dieser Tage bei der Abfuhr in Steinheim.



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Beim Laden zweier Restmülltonnen platzte beim Pressvorgang im Sammelfahrzeug plötzlich ein Behältnis. Flüssigkeit spritzte aus dem Fahrzeug, es handelte sich um Altöl. Dabei wurden zwei HIS-Mitarbeiter, der Mülllaster und die Fahrbahn beschmutzt. Fotos zeigen, wie einer der beiden Müllwerker nur deshalb Augenreizungen durch das verspritzte Öl entging, weil er Brillenträger ist.

"Wir prüfen, ob eine Strafanzeige wegen umweltgefährdender Abfallentsorgung gestellt werden kann", sagt Stadtrat Thomas Morlock. "Problem- oder Schadstoffe sind getrennt vom Hausmüll zu entsorgen", erklärt er. Dazu zähle Altöl genauso wie Abbeizmittel, Abflussreiniger, Farben, Klebstoffe, Pflanzenschutz- und Düngemitteln, Putz- und Reinigungsmittel. Eine Auflistung ist im Internet zu finden unter https://www.hanau.de/rathaus/lebenslagen/abfall/index.html. Dort ist auch vermerkt, wann das Schadstoffmobil des Main-Kinzig-Kreises an verschiedenen Anlaufpunkte in Hanau zu erreichen ist, um Kleinmengen abgeben zu können.

"Glücklicherweise sind Fehlwürfe wie dieser eher die Ausnahme", erläutert HIS-Leiter Markus Henrich. Restmülltonnen werden üblicherweise nicht auf Fehlwürfe kontrolliert, es sei denn es gibt einen konkreten Anlass wie sehr hohes Gewicht. Bei Papiertonnen ist falsches Sortieren nach seinen Worten "sehr selten", bei Biotonnen und gelben Tonnen für Verpackungsabfälle "kommt dies häufiger vor, konkrete Zahlen gibt es allerdings nicht". Grundsätzlich versieht HIS betroffene braune und gelbe Behälter mit einem entsprechenden Hinweisaufkleber, dass die Tonnen aufgrund der Fehlbefüllung nicht geleert wurden und dass die Leerung der Tonne erfolgen kann, sofern die Störstoffe entnommen wurden. Alternativ kann der Eigentümer eine kostenpflichtige Leerung als Restmüll beauftragen.

Foto: Folge des aufgeplatzten Altöl-Behälters: großflächige Verschmutzung. Foto: Stadt Hanau


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