Grüne fordern Bürgerbeteiligung bei Fun-Park

Steinheim
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Mit Sorge und mit Befremden über die Form der Einbringung sehen die Grünen Steinheim die Planung eines „Nori Family Entertainment Center“ auf einem fast 7.800 Quadratmeter großen Grundstück gegenüber dem Einkaufszentrum Rondo an der Otto-Hahn-Straße in Steinheim.



Sie fordern, dass dieses Bauvorhaben zeitnah und umfassend dem Ortsbeirat Steinheim in der nächsten Sitzung vorgestellt wird. Die Mitteilung über das Bauvorhaben erfolgte in der letzten Sitzung des Ortsbeirates Steinheim am 04.02.2021 als Bekanntmachung durch Ortsvorsteher Romeis.

„Die allgemeine Bürgerbeteiligung für ein wichtiges Bauvorhaben in der Größenordnung von über 10 Mio. Euro, das Betreiber- und Nutzungskonzept, nähere Informationen zur Errichtung des Gebäudes (Energetische Sanierung, Primärenergieträger, Abfall und Entsorgungskonzept etc.) muss in der Angemessenheit und Form sichergestellt werden“, erwartet Wilhelm Guth, Steinheimer Grüner und Kandidat für Ortsbeirat und Stadtverordnetenversammlung. „Die Sinnhaftigkeit aber auch die Folgen des Projektes für die in der Nähe wohnende Bevölkerung und die Verkehrssituation am Rondo müssen besprochen und die Fragen dazu beantwortet werden“.

„Zeitpunkt und Form überraschten auch deswegen“, ergänzt Robert Erkan - ebenso Steinheimer Grüner und Kandidat bei den Kommunalwahlen, „weil parallel die Fortschreibung des Sportentwicklungsplanes im Moment noch tagt, Ergebnisse und Empfehlungen erst Anfang März fest stehen werden. Ohne diese interdisziplinären Überlegungen, die das Institut für Kooperative Planung und Sportentwicklung (ikps) und die Fachstelle Sport mit vielen wichtigen Akteuren gerade zusammen machen, stünde dieses Projekt sinnfrei im Raum. Das kann man kommunikativ besser machen“, befindet Erkan.

Mit zeitlichem Abstand von einer Woche berichtete die Presse über Teile dieser wichtigen Fragen. Dem Ortsbeirat ist es immerhin gelungen, „Empfehlungen“ für das Bauvorhaben mit auf den Weg zu geben. „Im Hinblick auf die zu erwartenden Belastungen für den Verkehr, den Lärm und die Verhinderung der Vermüllung des angrenzenden Naturschutzgebietes müssen diese Aspekte ebenso betrachtet werden“, so Guth abschließend.


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