Drogenhändler aus Hasselroth bleibt Gefängnis erspart

Hasselroth
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Beantragte Strafe der Staatsanwaltschaft: 3 Jahre Gefängnis. Urteil vom Schöffengericht: Zehn Monate auf Bewährung. Solch eine Differenz gibt es eher selten, im Amtsgericht Gelnhausen musste ein Angeklagter aus Hasselroth jetzt aber fast eine Stunde lang zittern, bis entschieden war, ob er hinter Gitter wandert oder eben nicht. Verurteilt wurde er wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in zwei Fällen und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte.



Der Knackpunkt in der Verhandlung: Bei einer Wohnungsdurchsuchung fand die Polizei eine Pistole, mit der Metallkügelchen verschossen werden können, außerdem hing ein Nunchaku (Würgeholz) an der Wand. Die Staatsanwaltschaft sah einen Zusammenhang zwischen den Waffen und den Drogengeschäften des 27-Jährigen. Im Juni 2017 war vor seiner Haustür eine Tasche mit knapp 100 Gramm Marihuana abgestellt worden, eine Nachbarin entdeckte die Lieferung und informierte die Polizei. Bei der Wohnungsdurchsuchung am 2. Juni wurden weitere 600 Gramm Marihuana von allerdings schlechter Qualität gefunden, die vermutlich aus seinem Eigenanbau stammen. Ein Tag später stieg dann Rauch aus seiner Wohnung auf: Der Angeklagte versuchte, weitere Drogen in einem Kaminofen zu vernichten, die Polizei stoppte ihn, was ihm offensichtlich missfiel. Der Hasselrother wehrte sich heftig gegen die Festnahme, die Beamten mussten unter anderem zum Schlagstock greifen, um seiner Herr zu werden. Eine Polizistin wurde mit Verdacht auf eine Rauchgasvergiftung anschließend ins Krankenhaus gebracht.

Für die Staatsanwaltschaft war damit klar: Der 27-Jährige hat intensiv mit Drogen gehandelt und die Waffen in seiner Wohnung dient zur „Unterstützung“ seiner Geschäftsbeziehungen. Ein Faktor, der für eine erhebliche Erhöhung des Strafmaßes sorgt. „Wenig nachvollziehbar und wenig am Sachverhalt orientiert“, sah Verteidiger Volker August einen Zusammenhang zwischen Waffen und Drogen hingegen nicht belegt, zudem habe der Angeklagte sämtliche Vorwürfe hinsichtlich Drogen und Widerstand eingeräumt und sich auch in der Verhandlung reuig gezeigt. Und auch das Schöffengericht entschied sich gegen eine Verurteilung wegen bewaffneten Drogenhandels, was dem Hasselrother den Gang ins Gefängnis erspart. Die zehnmonatige Freiheitsstrafe wird für drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt, außerdem muss er 500 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung zahlen und in den nächsten Monaten bei vier Drogentests seine Abstinenz nachweisen. Da der THC-Wirkstoff der jeweils aufgefundenen Drogen nur knapp fünf Gramm über der nicht geringen Menge lag, wurde zudem von einem minderschweren Fall ausgegangen.


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