Antwort an "IG Dorfweiher": Beschlüsse bleiben bestehen

Hasselroth
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Nachdem die SPD-Fraktion, CDU-Fraktion sowie FDP-Fraktion der Gemeindevertretung Hasselroth gemeinsam von der Interessengemeinschaft „Rettet den Dorfweiher“ in „offenen Briefen“ angeschrieben wurden, antworten die Fraktionen in einer gemeinsamen Stellungnahme.



"Erneut haben die Gemeindevertreter "offene Briefe" von Vertretern der IG Dorfweiher erhalten, mit denen Sie aufgefordert werden, die getroffenen Beschlüsse zur notwendige Sanierung des Dorfweihers zu kippen. Erneut werfen die Vertreter der IG Dorfweiher den Gemeindevertretern und dem Rathaus vor, dass sie ohne gesunden Menschenverstand handeln. Erneut fordern sie uns auf, alle getroffenen Entscheidungen zurück zu nehmen. Die Entscheidung der Gemeindevertretung wurde dabei von verschiedenen Gutachtern vorbereitet und auch bestätigt. Auch die übergeordneten Behörden sind im Verfahren beteiligt. Selbst in den bislang geführten Gerichtsverfahren ist die Pflicht der Gemeinde zur Sanierung der Böschung nicht in Frage gestellt worden. Auch ASV Hasselroth hat in diesem Verfahren bestätigt, dass die Gemeinde zum Handeln verpflichtet ist.

Zur Erinnerung: Es wurde gutachterlich festgestellt, dass die Standsicherheit der hinteren Böschung nicht mehr gewährleistet ist. Dies wurde nach den gängigen gesetzlichen Regelungen mit Bohrungen und Modellrechnungen dargelegt. Die Gemeinde als Eigentümerin des Grundstücks ist daher verpflichtet, die Standsicherheit wiederherzustellen. Dieser Verpflichtung ist die Gemeindevertretung mit großer Mehrheit nachgekommen. Dabei haben wir uns für die Maßgabe "so viel Erhalt von Wasserfläche, so wenig Verfüllung wie irgend notwendig" ausgesprochen. Diese Maßgabe wurde so auch vom Bürgermeister und vom Gemeindevorstand stets berücksichtigt und auch bei den Gesprächen mit den Behörden, etwa dem Denkmalschutzamt, vorgebracht und verhandelt. Für uns stand von Anfang an außer Frage, die Wasserfläche komplett zu verfüllen. Der Gemeindevorstand hat daraufhin einen Plan ausarbeiten lassen, wie dieser Vorgabe nach zu kommen ist, der in der jüngsten Bauausschusssitzung vorgestellt worden ist.  Auch bezüglich dieses Plans stellen wir fest, dass die übergeordneten Behörden am Verfahren beteiligt sind und hier keine Einwendungen gemacht haben.

Zur weiteren Aufklärung sei auch noch angemerkt, dass es drei verschiedene Varianten gab: Der erste Vorschlag einer Vollverfüllung, die mit knapp 38.000 Euro sowie weiterer Kosten für die anschließende Gestaltung bemessen wurde, wurde von allen Fraktionen abgelehnt. Auch die Variante einer Steinvorschüttung und damit verbunden einer kompletten Rodung aller Pflanzen und Bäume wurde als nicht geeignet abgelehnt. Dies wurde in einer ersten Kostenschätzung mit 175.000 Euro veranschlagt.

Dass die IG Dorfweiher mit den Beschlüssen nicht einverstanden ist, wissen wir. Schließlich hat die Interessengemeinschaft Unterschriften für ein Bürgerbegehren gesammelt und dieses eingereicht. Es wurde gefordert, dass der Weiher in seiner jetzigen Form erhalten bleiben sollte. Dieses Bürgerbegehren hätte damit dazu geführt, dass die Gemeinde als Eigentümerin des Grundstücks ihrer Pflicht zur Herstellung der Standsicherheit nicht hätte nachkommen können. Damit war das Bürgerbegehren nicht durchführbar und musste abgelehnt werden. Gegen diese Entscheidung hat die IG Dorfweiher Klage eingereicht, jedoch hat uns bis heute, nach fast drei Monaten, noch keine Begründung für dieses Klagebegehren erreicht.

Stattdessen fordern die Mitglieder der IG Dorfweiher die Gemeindevertreter nunmehr in verschiedenen offenen Briefen auf, dass man sich an einem runden Tisch darüber verständigen könne, die bereits getroffenen Beschlüsse zurück zu nehmen. Wir, die Fraktionen CDU, FDP und SPD teilen mit, dass wir hierzu nicht bereit sind, weil dies auch gar nicht möglich ist. Demokratisch getroffene Beschlüsse können nicht an runden Tischen zurückgenommen werden. Wir haben ausgiebig über die Thematik diskutiert, auch wenn sich die Fragen immer wiederholen. Wir stehen zu der grundsätzlichen Verantwortung, dass die Gemeinde als Eigentümerin des Grundstücks dazu verpflichtet ist, die Standsicherheit der Böschung herzustellen. Daran gibt es nichts zu rütteln. Alles andere wäre verantwortungslos und hätte weitreichende Konsequenzen.

Dass die IG Dorfweiher öffentlich, in der Presse und in den sozialen Medien die Meinung vertritt, die Gemeindevertreter würden sich nicht mehr der Thematik beschäftigen und sich der Diskussion nicht stellen, ärgert uns, denn das Gegenteil ist der Fall. Alle Fraktionen haben immer das Gespräch gesucht und das auch nach den Beschlüssen. Wir haben uns zuvor mehrfach an einen Tisch gesetzt und nach gemeinsamen Lösungen gesucht. Wir haben im Ältestenrat Fragen zur weiteren Aufklärung gesammelt und an die Wasserbehörde weitergeleitet. Wir haben uns aber an die gesetzlichen und demokratischen Spielregeln zu halten. Wozu brauchen wir denn noch ein Parlament, wenn wir Beschlüsse nicht mehr ernst nehmen und so lange diskutieren, bis es passt? Im Gegenteil wurde und wird den Gemeindevertretern Ahnungslosigkeit und Schlimmeres vorgeworfen, was sogar darin gipfelte, dass sogar der Vorwurf möglicher Straftaten in den Raum gestellt wurde, die "durch den Bürgermeister oder andere" begangen worden seien. Die Gemeindevertreter werden dazu aufgefordert, vor Gericht eidesstattliche Erklärungen abzugeben. Das alles hat für uns Grenzen überschritten, gegen die wir uns verwehren. Wir haben in den letzten Jahren im Parlament und im Miteinander einen sachlichen und konstruktiven Umgang geführt, dahin sollten wir alle wieder zurückkommen. Unsachliche Diffamierungen und Unterstellungen gegenüber den Gemeindevertreten sowie dem Gemeindevorstand mit dem Bürgermeister wollen wir nicht mehr hinnehmen.

In einem anderen Gerichtsverfahren hat sich der Angelverein gegen die vom Kreis genehmigte Sanierungsmaßnahme gewendet. In diesem Verfahren haben sich schließlich Verein und die Beklagten auf einen Vergleich geeinigt, so dass die Klage zurückgenommen wurde. Beide Seiten mussten hier zu- und abgeben. Dem Schutz der Natur wurde damit weiter Rechnung getragen, auch die Interessen des Vereins wurden gewürdigt.  Wir halten dieses Mediationsergebnis für die Grundlage der nun weiteren Maßnahmen und für einen Ausgangspunkt für weitere Gespräche. Wir stehen auch nach wie vor hinter dem vom Gemeindevorstand und dem Planungsbüro vorgestellten Plan für das Grundstück. Damit wird einerseits die geforderte Standsicherheit herstellt, andererseits wird die Wasserfläche soweit es eben geht erhalten. Auch der Angelverein kann das Gelände weiternutzen. Insbesondere stand nie in Frage, dass das Vereinsheim der Angler auch weiterhin genutzt werden kann. Damit stehen die Fraktionen und die Gemeindevertreter auch nicht alleine da. Sowohl die Fraktionen, das Rathaus, der Bürgermeister, der Main-Kinzig-Kreis, der Landrat und die untere Wasserbehörde ebenso wie das Denkmalschutzamt, das Regierungspräsidium, Gutachter und Planungsbüros, der Hessische Städte- und Gemeindebund, Naturschutzverbände, das Verwaltungsgericht Frankfurt ebenso wie die Mediatoren am Verwaltungsgerichtshof Kassel. Sie alle sind an diesem Verfahren beteiligt und teilen den von der Gemeindevertretung getroffenen Beschluss.

Wir machen daher ein Angebot: Lassen sie uns, die Gemeindevertretung und die IG Dorfweiher, an einen Tisch gehen und auf Basis dieses getroffenen Mediationsergebnisses und des vorgestellten Plans an der weiteren Entwicklung des Grundstücks nach der notwendigen technischen Sanierung arbeiten. Wir glauben, dass die IG Dorfweiher ebenso wenig ein Interesse an einer weiteren gerichtlichen Auseinandersetzung hat wie wir. Sie fragen uns, ob es uns noch um die Sache ginge:  Wir wollen das Grundstück so gestalten, dass dem Naturschutz, den Interessen des Angelvereins und der Allgemeinheit gedient ist und dass die Kommune keinen Schaden nimmt."


Ihnen ist etwas Interessantes aufgefallen im Main-Kinzig-Kreis? Schreiben Sie uns an info@vorsprung-online.de


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