Der Bürgermeister als Straßenverkehrsbehörde weist darauf hin, dass bei möglicherweise anhaltendem Schneefall der Räum- und Streudienst auf den Landes- und Gemeindestraßen nur dann reibungslos funktionieren kann, wenn keine Behinderung durch parkende Fahrzeuge entsteht.
Behinderung des Räum- und Streudienstes
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