"Kinderfreundliche Kommune muss gelebt werden"

Hasselroth
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Die SPD Hasselroth zieht ein positives Fazit zur Veranstaltung „Kinderrechte in der Kommune“.



Genau zum passenden Zeitpunkt referierte der Kinderrechtsexperte und Verfassungsrechtler Dr. Philipp B. Donath über die Kinderrechte und ihren Anwendungsbereich in der Kommune. Am 20. Januar 2021 legte die Bundesregierung einen Gesetzesvorschlag zur Änderung des Grundgesetzes vor, welcher die explizite Festschreibung von Kinderrechten in unserer Verfassung vorsieht. Genau an diesem Abend fand ebenso die Online-Veranstaltung „Kinderrechte in der Kommune“ statt, welche vom stellvertretenden Vorsitzenden Alexander Heger moderiert wurde.

Der Gesetzesvorschlag, genauer: die systematische Stellung des geplanten Artikels über die Kinderrechte, wurde von Dr. Donath in seinem Online-Vortrag vorgestellt und kritisch gewürdigt. Gleichwohl wurde die Wichtigkeit von Kinderrechten betont und Fallbeispiele aufgeführt, in denen diese nicht ausreichend Berücksichtigung gefunden haben. Es besteht ein erheblicher Mangel an Wissen über Kinderrechte und deren Verwirklichung in Deutschland.

Dabei gehe bei Kinderrechten nicht zwingend immer nur um die Kindeswohlgefährdung. Kinderrechte sind viel umfassender zu verstehen und sollen dazu dienen, das Wohl des Kindes insgesamt zu fördern und den Interessen von Kindern und Jugendlichen am besten entsprochen werden kann. Adressat ist dabei vorrangig der Staat und die staatlichen Organe sowie Behörden. Auf kommunaler Ebene bedeutet dies insbesondere Beteiligung von Kindern und Jugendlichen. Außerdem müssen bei jeglichem Verwaltungshandeln und jedem neuen Projekt die Auswirkungen auf Kinder und Jugendliche stets berücksichtigt werden.
Nach dem Vortrag entstand eine lebhafte Diskussion, wie die Realisierung der Kinderechte in den Kommunen praktisch erfolgen sollte.

Die SPD Hasselroth wird sich dafür einsetzen, die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen weiter zu stärken. Hierfür sind institutionelle Rahmenbedingungen zu schaffen. Aber auch projektspezifisch sind Kinderrechte zu beachten. Schon bei dem noch im Geschäftsgang befindlichen Antrag zur Neugestaltung des Spielplatzes an der Grundschule Neuenhaßlau hat die SPD ein Konzept vorgesehen, bei denen der Spielplatz auch nach den Wünschen der Nutzer*innen zu gestalten ist, nämlich den Kindern und Jugendlichen. Aber auch bei der Planung des Neubaus der Kindertagesstätte in Neuenhaßlau wird die SPD großen Wert darauf legen, dass geeignete Verfahren zur Beteiligung der Kinder und Jugendlichen entwickelt und auch durchführt werden. Zu einer kinderfreundlichen Kommune, die Hasselroth aus Sicht der SPD Hasselroth sein soll, gehört auch die Wahrung und Umsetzung von Kinderrechten.


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