Hasselroth: Deshalb kämpft die IG für den Dorfweiher

Neuenhaßlau
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Am Dienstag werden in Hasselroth in einer öffentlichen Bauausschusssitzung in der Zehntscheune in Neuenhaßlau (19 Uhr) die aktuellen Pläne für den Dorfweiher vorgestellt. Vertreter der Interessengemeinschaft „Rettet den Dorfweiher“ halten aber auch nach der Einigung im Mediationsverfahren zwischen Angelsportverein, Kreis und Gemeinde an ihrer Forderung fest, das Gewässer in der Ortsmitte so zu belassen, wie es derzeit ist und die Gemeindekasse nicht zu belasten.



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Was sind Ihre Hauptargumente gegen die Pläne der Gemeinde für den Dorfweiher Neuenhaßlau?
Stefan Botzem: „Es besteht, aus unserer Sicht, kein akuter Handlungsbedarf, 250.00 Euro und mehr für ein nicht weiter definiertes und unbekanntes Risiko auszugeben, außerdem wurde keine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt.“
Nicole Wittke: „Und es ist nicht nachgewiesen, dass der Hang oder die Böschung rutschen. Im Gutachten wird nur von angenommen Werten ausgegangen und nicht von tatsächlichen.“
Thomas Wolf: „Das Ausgeben von Geldern ohne jede ersichtliche Begründung. Einfach nur ‚Gefahr‘ zu rufen und nicht beschreiben, welcher Art diese ist und welche Folgen es hat, ist einfach zu wenig.“
Ute Glück: „Keine Verfüllung, auch nicht teilweise. Denn: Es ist nicht nötig, so viel unserer Steuergelder auszugeben. Außerdem ist eine kostengünstige, biologische Sanierung möglich.“
Walter Glück: „Es besteht kein wirklicher Grund, so viel nicht vorhandene Gelder für die vorauseilende ‚Sanierung‘ der in Frage gestellten Stabilität einer Uferböschung zu investieren, ein wirklicher Schadensfall weder individueller noch materieller Art Dritter liegt nicht vor. Rein gestützt auf Vermutungen und Abschätzungen macht das doch keinen Sinn. Gleichzeitig aber soll die zugedeckte Weiher-Altlast beziehungswese -deponie keinesfalls berührt werden, es könnten unabsehbare Schäden und Kosten für die Gemeinde entstehen, heißt es aus dem Rathaus. Eine Prüfung dieses Risikos für alle Bürger wurde offensichtlich immer schamhaft umgangen, maximal zweckorientiert geschönt mit Prüfungen an Stellen, die frühere unbelastete Uferbereiche waren. Jetzt stelle man sich noch vor, dass man es mit erwachsenen denkenden Menschen zu tun hat, zu welchen logischen Schlüssen bei vorliegenden Erkenntnissen gelangt man?“

Was würde denn aus Ihrer Sicht passieren, wenn der Hang anfangen würde, zu rutschen?
Ute Glück: „Nichts, es rutscht ja nichts. Mittlerweile ist rund um den Weiher alles bewachsen und wird somit festgehalten. Einen 'Hang' gibt es nicht, es geht um eine kleine Böschung.“
Wittke: „Es würde ein bisserl Platsch machen. Die neuen Häuser und Grundstücke sind ja laut Kreisbauamt des Main-Kinzig-Kreises nicht betroffen.“
Wolf: „Es würde einfach nur 'Platsch' machen und ein paar Karren Dreck lägen im Wasser.“
Botzem: „Da selbst Fachleute keine Aussage über einen Schadenumfang geben wollen, die direkten Anwohner keinerlei Warnungen erhalten haben beziehungsweise Sperrungen der Grundstücke durchgeführt wurde und angesichts der Tatsache, dass seit über hundert Jahren sich nichts wirklich bewegt, würde maximal etwas Muttererde ins Wasser fallen.“
Walter Glück: „Die Definition ‚Hang‘ ist hier völlig fehl am Platz, Uferböschung ist treffende Bezeichnung. Wir haben bis heute niemand gefunden, der eine tragfähige Aussage zum möglichen Schadensverlauf oder -umfang machen konnte oder wollte. Tatsächlich sieht man selten, dass tonhaltige Böden in großem Ausmaß unkontrolliert ‚verreisen‘ - wie hier seit über 100 Jahren es auch der Fall ist. Unsere in der Gruppe diskutierten Risikobewertungen eines individuellen oder volkswirtschaftlichen Risikos weisen allenfalls die Notwendigkeit des Beobachtens eines als gering und wenig wahrscheinlichen Ereignisses geringen Ausmaßes.“

Und warum haben Sie kein eigenes Gutachten in Auftrag gegeben, um ihren Standpunkt zu untermauern?
Botzem: „Dafür gibt es zwei Hauptgründe: Das Gelände ist der Gemeinde und kein von uns angefragtes Unternehmen gibt ein Gutachten ab für ein Gelände von dem man kein Eigentümer ist. Ein valides Gutachten, welches auch vor Gericht zu nutzen ist, könnten Kosten im fünfstelligen Bereich verursachen.“
Wittke: „Wir sind eben nicht Eigentümer des Grundstückes und dürfen das nicht.“
Wolf: „Und weil ein kassatorisches Bürgerbegehren dies nicht zulässt. Außerdem wurden fremden Firmen, die ein Gutachten gestellt hätten, der Zutritt durch das Rathaus untersagt.“
Walter Glück: „Alle Fachleute in Sachen ingenieurbiologischer Uferbefestigung, mit denen wir die Sachlage besprochen haben, haben angesichts der Größenordnung der Aufgabenstellung, etwa 50 Meter alte eingewachsene Uferböschung zu beurteilen, eher lächelnd abgewunken und gesagt, lasst es so, wie's ist, macht wieder Flachwasserpflanzen rein. Mit dem Wissen von heute, macht es kaum Sinn, für Gutachten Geld auszugeben. Würde die Risikobewertung der Böschungssituation eine Überschreitung des tolerierbaren Grenzrisikos aufweisen, dann müsste die Gemeinde erst die Erlaubnis erteilen, dass eine tiefgreifende Bodenuntersuchung an ihrem Eigentum stattfinden darf. Dafür müssten dann entsprechende Angebote eingeholt oder beispielsweise mit der TU Darmstadt versucht werden, eventuell eine Ingenieurarbeit am Lehrstuhl für Geowissenschaft anzubringen. Also erst eine abgestimmte Gefahrendefinition: Was kann denn eigentlich passieren, mit welcher Wahrscheinlichkeit und wie groß wären die Auswirkungen. Dann in Abstimmung ein Gutachten erstellen zu lassen, sehen wir angesichts unserer Beurteilung nur noch als unnütze weitere Ausgabe. Es sei denn, es gäbe bis heute verdeckt gehaltene andere Gründe, die eine Neubeurteilung erfordern würden.“

Die Gemeindevertretung hat ihr Bürgerbegehren abgelehnt, halten Sie an Ihrer Klage gegen diese Entscheidung fest?
Wittke: „Ja. Was sind denn das für Begründungen, beispielsweise die Befürworter und Unterzeichner hätten nicht gewusst, wo der Dorfweiher ist. Alle gebetsmühlenartigen Wiederholungen unseres Bürgermeisters wie ‚Gefahr in Verzug‘ haben keine Grundlage, sie entsprechen ganz einfach nicht den Tatsachen.“
Wolf: „So lange kein Beweis der Gefahr von Gemeindeseite erbracht worden ist, auf jeden Fall. Eine viertel Million Euro einfach so im Weiher zu versenken, ist indiskutabel.“
Botzem: „So wie sich die Sachlage entwickelt, werden wir bald unsere Klagebegründung dem Gericht mitteilen und damit die Klage weiterverfolgen.“
Walter Glück: „Wir lassen das gerade juristisch prüfen, die Start-Gerichtsgebühren haben wir ja bereits bezahlt.“

Und wie bewerten Sie das Ergebnis des Mediationsverfahrens zwischen Angelsportverein, Main-Kinzig-Kreis und Gemeinde?
Wolf: „Es muss strikt zwischen dem Ansinnen des ASV und der IG unterschieden werden. Ob der ASV weiterhin angelt oder nicht, steht für uns nicht zur Debatte. Und wenn dabei herauskommt, dass 250.000 Euro dafür vergeudet werden, war die Mediation vielleicht ein Erfolg für den ASV, aber keineswegs für die IG.“
Wittke: „Ich traue den dort getroffenen Vereinbarungen nicht. Die Formulierungen sind sehr vage bezüglich der weiteren Beangelbarkeit. Außerdem zeichnet sich doch jetzt schon ab, dass sich die Gemeinde nicht daranhält und den ASV nicht mit einbezieht, obwohl es vereinbart wurde.“
Botzem: „Das ist ein Vergleich zwischen dem ASV und des MKK sowie der Gemeinde. Es wurde hier unseres Erachtens eine Chance vergeben, den Sachverhalt wirklich aufzuklären. Es hat ein Stück dazu beigetragen, dass beurkundet wurde, dass die Gemeinde wie auch der Kreis seine Hausaufgaben nicht ordentlich gemacht haben und jetzt nachbessern müssen, siehe Umweltprüfung.“
Walter Glück: „Außerdem kennen wir das Ergebnis des Mediationsverfahrens zwischen ASV und MKK und beigeladener Gemeinde Hasselroth nicht in allen wirklichen Details bis auf die Darstellungen auf dem Pressetermin der Gemeinde und den entsprechenden Veröffentlichungen folgend. Oberflächlich beurteilt, wurde die Chance vergeben, die latente Genehmigung der Unteren Umweltbehörde zu stoppen.“
Ute Glück: „Der ASV hat bis dato keinerlei Unterlagen der Planung, obwohl angefordert. Ein Termin zur Vorstellung wäre eigentlich erst danach möglich. Zeichnet sich hier wieder ab, dass die Gemeinde alle vor vollendete Tatsachen stellen möchte, wie schon so oft? Wo bleibt die versprochene Offenheit und Transparenz?“

Die Gemeinde hat bereits im Januar vom Main-Kinzig-Kreis eine wasserrechtliche Plangenehmigung für die Hangsanierung erhalten. Diese ist rechtsverbindlich und muss binnen zwei Jahren durchgeführt werden. Warum haben Sie dennoch am Bürgerbegehren festgehalten?
Botzem: „Dieser Sachverhalt ist aus unserer Sicht nicht geklärt. Wenn es eine Verfügung durch den Kreis gibt, müsste ja der Kreis die Kosten für den Weiher tragen. Warum wurde dann im November ein Antrag für die Baumaßnahmen gestellt?“
Wolf: „Gäbe es eine amtliche Verfügung, hätte es das Rathaus sofort weiterleiten müssen, denn damit wäre das Bürgerbegehren ausgehebelt.“
Walter Glück: „Der Sachverhalt ist unklar, besonders deshalb, weil die Gemeindevertretung uns dann im Februar die Entscheidung mit der Ablehnung des Bürgerbegehrs über kuriose sechs Din A 4 Seiten zukommen ließ. Die einfache gerichtsfeste Begründung, dass eine übergeordnete Entscheidung nach §8b (2) der HGO vorläge, hätte ja im Januar bereits gereicht, den unliebsamen Bürgerbegehr zu einem Bürgerentscheid vom Tisch zu fegen.“

Das Rathaus hat sich also über rechtsverbindliche Verfügung des Kreises im Januar tatsächlich nicht direkt informiert?
Botzem: „Denken Sie wirklich, dass wir eine Information seitens des Gemeindevorstandes zu diesem Sachverhalt erhalten hätten? Seit August 2017 wurde seitens des Gemeindevorstandes uns jegliche Information nur durch massives Nachfassen beziehungsweise durch Einsatzes eines Anwaltes herausgegeben. Um es kurz zu sagen: Nein.“
Wolf: „Das Rathaus hatte und hat nach wie vor keinerlei Interesse daran, uns, geschweige denn die Bürger, in irgendeiner Weise zu informieren oder einzubeziehen. Es sei denn, es wird amtlich verfügt.“
Walter Glück: „Offensichtlich nein, wir haben die Interpretation am 26. April mit der Absage des Widerspruchs zur Ablehnung vom Februar mit der Titulierung der Verfolgung eines rechtswidrigen Zieles erhalten. Außer der Aussage, dass die so von der Gemeinde titulierten ‚Einspruchsführer‘ der IG die Kosten für die Bearbeitung des Widerspruchs zum Bürgerbegehr zu zahlen hätten, war da nichts substanziell Neues seitens der Gemeindevertretung und des von ihr beauftragten Bürgermeisters.“
Ute Glück: „Kein runder Tisch, kein Gespräch, keinerlei Information. Mehrere Schreiben an den Main-Kinzig-Kreis blieben unbeantwortet sowie mehrere Schreiben an den Landrat Stolz. Diese wurden lapidar ohne Aussage vom Tisch gewischt, wir sollen uns ans Kreisbauamt wenden, und die Untere Naturschutzbehörde und das Mediationsverfahren abwarten. Sie würden alle helfen - dem ist leider nicht so.“

Aber wie wollen Sie diese Verfügung des Kreises aus der Welt schaffen?
Botzem: „Wie schon gesagt, wir müssten diese Verfügung erst sehen, um diese bewerten zu können. Leider hat der Gemeindevorstand hier keine Informationen zur Verfügung gestellt.“
Wolf: „Und dazu müsste es erst einmal eine Verfügung geben.“
Walter Glück: „Wir wissen nicht, in wie weit dies aus der Welt schaffbar ist. Vielleicht muss der Gerichtsweg erst die Entscheidung der Gemeindevertretung in Frage stellen, um die Antragstellung zur Genehmigung neu zu formulieren? Wir sind dabei, dies zu prüfen. Bei unserer Ankündigung des Bürgerbegehrs hat die Gemeindevertretung nicht reagiert und uns aufgefordert, ein investigatives Begehr zu formulieren, in dem unsere Vorschläge zur eventuell alternativen Lösung des in Frage stehenden ‚Böschungsproblems‘ hätte formuliert werden müssen. Offensichtlich war da von vornherein nie ein Interesse, den beschlossenen Weg in Frage zu stellen.“

In Ihrer Facebook-Gruppe ist zu lesen, der Bürgermeister habe „gelogen und betrogen“. Können Sie das konkretisieren?
Ute Glück: „Ich habe dies bewusst provokativ geschrieben, denn es ist die Wahrheit und beweisbar. Ich hoffte dabei auf einen ‚runden Tisch‘, man sollte doch wenigstens jetzt miteinander reden oder mal nachfragen. Aber hier: nur Ignoranz.“
Wolf: „Sicherlich gab es alternative Wahrheiten, die sich schon alleine aus dem uns zur Verfügung stehenden Schriftverkehr ableiten lässt. Die Bewertung dazu bleibt jedem selbst überlassen.“
Walter Glück: „Man kann die Gefühlslage Einzelner in unserer Situation verstehen. Wie würden Sie es deuten, wenn Sie offen gesagt bekommen, dass man keine Einsicht oder eine  Kopie des Gutachten haben könne, weil es vertragsrechtlich zwischen dem Verfasser und ‚der Gemeinde‘ so festgelegt sei, was nicht der Wahrheit entspricht und ein reiner Versuch war, von vornherein sich möglichst nicht in die Karten schauen zu lassen? Wie würden Sie es bezeichnen, wenn Jemand offensichtlich mit Passion einerseits sagt, dass er sachlich keine Ahnung habe, kein Ingenieur sei, andererseits aber seine Interpretation des abschätzenden Ergebnisses des von der Gemeinde veranlassten Geo-Consult Gutachtens als einzige Wahrheit ‚verkauft‘ und seine Mitstreiter sogar suggestiv unter Druck setzt mit den Worten ‚und Ihr geht alle mit in Knast‘ und das offensichtlich als Werkzeug benutzt, seine Ziele durchzusetzen? Zudem uns gegenüber ein Bild zeigen lässt, wie so ein Abrutschen eines übergroßen Hanges auf eine Autobahn aussehen kann, damit selbst wir einfachen Bürger begreifen, um was es hier geht? Es mag sein, dass der Bürgermeister gewohnt ist, so zu agieren, jedoch geht das nicht mit allen Menschen, besonders nicht, wenn die auch noch ein geregeltes Maß an Skepsis in ihrer Lebenserfahrung ansammeln konnten, irgendwelchen Amtsinhabern alles zu glauben oder gar bedingungslos zu vertrauen. Wir sind hier daheim, wir hätten es nie gedacht, dass auf unserer kleinen Gemeindeebene derartige Kommunikation und Lenkung stattfinden kann.“
Botzem: „Wir sind auch nicht für jeden einzelnen Facebookpost verantwortlich.“

Gibt es eine Möglichkeit, den Streit um die zukünftige Gestaltung des Dorfweihers doch noch für alle Beteiligten zufriedenstellend zu lösen?
Wittke: „Natürlich: Indem ein Monitoring mit echten Werten durchgeführt wird.“
Wolf: „Unter der Regie von Herrn Scharf glaube ich nicht, im Grunde aber mit einigen Gemeindevertretern schon. Es geht uns nicht um gewinnen oder verlieren, sondern um die Sache an sich. Wenn das verinnerlicht ist, kann man jederzeit und ohne jegliche Häme eine Lösung finden, die für alle Parteien ohne Gesichtsverlust akzeptabel ist.“
Botzem: „Da die Gemeinde, hier vor allem Herr Scharf, es vorgezogen hat, lieber in den Rechtsstreit zu gehen statt in einen Dialog mit ihren Bürgern, ist dies natürlich schon schwierig. Allerdings gibt es von unserer Seite Punkte, die dies möglich machen würden. Dazu müsste aber bei der Gemeindeführung die Bereitschaft da sein, in einen Dialog zu treten, der nicht damit enden muss, den Weiher zu verfüllen - auch nicht teilweise.“
Walter Glück: „Ich sehe das unter Scharf nicht. Es geht offensichtlich nicht mehr um den Sachverhalt am Weiher. Nur noch Durchsetzen des Beschlusses der Gemeindevertretung, wie es im Antrag zur Genehmigung vom 28. November 2017 steht. Wären alle Beteiligten bereit, das so überstrapazierte Geo-Consult Gutachten einerseits und die Abwägung der Mittel andererseits in einer offenen Kommunikation geschehen zu lassen, könnte man sich durchaus vorstellen, die Standsicherheitsvermutung weiter auf den Prüfstand zu stellen, sichernde Sofortmaßnahmen zu beschließen und weitere Aufwendungen erst nach Vorliegen weiterer Messungen und Beobachtungen zu definieren. Die Frage, in welcher Priorität dies alles im gesamten Aufgabenkatalog der zu lösenden Herausforderungen der Gemeinde Platz findet, können wir nur vermuten.“
Ute Glück: „Zurück zum Anfang: Kostengünstig biologisch renaturieren, heimische Bäume pflanzen, die die Böschung sichern. HGON oder NABU einbeziehen, der Biodiversität Rechnung tragen, ein kleines ökologisches Naturgut schaffen und erhalten.“

Foto: Vertreter der IG „Rettet den Dorfweiher“ bei der Prüfung der aktuellen Unterlagen (von links): Stefan Botzem, Walter Glück, Stephanie Flach und Nicole Wittke.


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