Dorfweiher Neuenhaßlau: Runder Tisch weiterhin kein Thema

Neuenhaßlau
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Zirka 50 Bürgerinnen und Bürger verfolgten am Dienstagabend die Vorstellung der aktuellen Pläne für den Dorfweiher in Neuenhaßlau während einer Bauausschusssitzung.



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Die Sitzung verlief allerdings deutlich kürzer als erwartet, im Mittelpunkt standen die technischen Details der geplanten Teilverfüllung. Zweidrittel der bisherigen Wasserfläche soll demnach erhalten werden, Grubenkies wird einer der Haupt-Baustoffe bei der Verfüllung sein. Anders als vom Angelsportverein gewünscht, kann das Wasser aus dem Dorfweiher aufgrund eines Höhenunterschiedes von circa 50 Zentimetern nicht komplett über den Mönch in den angrenzenden Kanal abgelassen werden.

Einen erneuten Versuch für einen „Runden Tisch“ mit Angelsportverein und Interessengemeinschaft „Rettet den Dorfweiher“ startete Jürgen Roth (Soziale Wählergemeinschaft), fand dafür aber kein Gehör im Ausschuss. Nach den bisherigen Kostenschätzungen von 38.000 Euro und dann 162.000 Euro interessierte ihn zudem: „Was kostet das jetzt wieder?“. Bürgermeister Scharf verwies hierzu auf die bereits zur Verfügung gestellten Gelder durch die Gemeindevertretung, von 250.000 Euro war bei einem Pressegespräch vor kurzem die Rede.

Unzufrieden war Roth auch mit der Beantwortung eines Fragebogens der Gemeindevertretung durch die Wasserbehörde Main-Kinzig-Kreises, da nicht alle Fragen seiner Fraktion beantwortet worden seien. Zwei Passagen zitierte er aus dem Papier: „Eine Abschätzung über Menge und Strecke potentiell abrutschender Massen würden wir aktuell als spekulativ ansehen“, lautet die Antwort auf die Frage, wie man sich ein mögliches Abrutschen des Hanges am Dorfweiher vorstellen müsse.

Außerdem zitierte er die Antwort auf die Frage, wieso „nach mehr als 100 Jahren“ plötzlich „Gefahr im Verzug“ gesehen werden: „Der Begriff ‚Gefahr im Verzug‘ wurde in dem Verfahren immer wieder und vielleicht allzu umgangssprachlich genutzt. Klar ist für uns: Es besteht eine Gefahr für einen Schadenseintritt, dessen Zeitpunkt nicht vorhergesagt werden kann“, so die Wasserbehörde des Kreises, die auf eine weitere Frage antwortete, dass „eine unbestimmte Möglichkeit, dass (…) Gefährdungen nicht vorliegen, nicht ausschlaggebend sein sollte, auf Gefahrenabwehrmaßnahmen zu verzichten“.

Außerdem teilte die Behörde mit, dass ein Abrutschen der Böschung Schäden an den umliegenden Grundstücken zur Folge hätte. Zu einem von der IG „Rettet den Dorfweiher“ geforderte Monitoring hätten sich im Mediationsverfahren zwei geologische Büros geäußert und dieses als nicht geeignet angesehen. Außerdem teilte die Wasserbehörde mit, dass die Verfüllung des Dorfweihers im Sinnes eines Zuschüttens nie eine ernsthafte Option gewesen sei. Die SWG hatte insgesamt 13 Punkte in dem Fragenkatalog aufgeführt, SPD und CDU jeweils zwei.


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