Hasselroth: Lauter Schrei schreckt Anwohner auf

Neuenhaßlau
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Der laute Schrei einer jungen Frau mitten in der Nacht im Hasselrother Ortsteil Neuenhaßlau hat im August des vergangenen Jahres zunächst Anwohner aufgeschreckt und dann einen Polizeieinsatz ausgelöst. Ein 29-jähriger Mann soll die Frau an den Haaren gezogen und sich anschließend heftig gegen seine Festnahme durch die Polizei gewehrt haben.



Da er nur auf Bewährung auf freiem Fuß war, forderte die Staatsanwaltschaft Hanau vor dem Amtsgericht Gelnhausen eine Gefängnisstrafe für den Staplerfahrer, der vom Gericht allerdings eine letzte Chance bekam.

Tatort war am 12. August 2018 die Hasselbachstraße in Neuenhaßlau: Gegen 3.50 Uhr hörte ein 43-jähriger Mann zunächst einen Schrei, „wie ich ihn so noch nicht gehört hatte“. Er rannte auf die Straße und traf auf den Angeklagten und eine 22-jährige Frau. Beide hatten zuvor gemeinsam ganz in der Nähe einen Polterabend besucht. „Bitte nehmen sie mich weg von ihm“, soll die Frau immer wieder gesagt haben, woraufhin sie der Mann in einen Hausflur führte. Der 29-jährige Angeklagte folgte beiden, verhinderten mit dem Fuß in der Tür seine Ausschließung und versuchte, zu der Frau zu gelangen.

Die Tumulte weckten auch weitere Bewohner in dem Mietshaus auf, zwei Männer fixierten den Angeklagten schließlich auf der Straße am Boden. Aber auch als zwei Polizeistreifen eingetroffen waren, wollte sich der 29-Jährige nicht beruhigen. Er leistete erheblichen Widerstand, stürzte gemeinsam mit einer Polizisten gegen ein geparktes Auto, beleidigte sowohl Polizisten als auch Anwohner und musste schließlich in Hand- und Fußfesseln auf die Polizeistation in Gelnhausen gebracht werden. Eine dortige Blutentnahme brachte eine Alkoholisierung von circa 1,6 Promille zum Vorschein, außerdem hatte er Cannabis konsumiert. In der Verhandlung schwieg er, das Motiv für sein Verhalten blieb damit unklar. Die Körperverletzung an der jungen Frau ließ er über seinen Verteidiger bestreiten, der in seinem Plädoyer den Einsatz von zwei Polizeistreifen zudem als „völlig überzogen“ bezeichnete. Die Festnahme habe sein Mandant als ungerechtfertigt eingestuft, „weil er ja nichts gemacht habe“. Anwohner berichteten in der Verhandlung allerdings von einer völligen Eskalation des Angeklagten in jener Nacht, die 22-jährige Frau wirkte bei ihrer Aussage eingeschüchtert. Kurz nach der Tat hatte sie noch erklärt, dass der Angeklagte sie an den Haaren zu Boden gerissen habe, in der Verhandlung sagte sie aus, dass sie gestürzt sei. Möglicherweise spielte dabei auch eine Nachricht, die sie wenige Tage vor dem Prozess vom Angeklagten erhalten hatte, eine Rolle.

Gericht und Staatsanwaltschaft verzichteten auf weitere Ermittlungen hinsichtlich dieser Nachricht und sahen auch so die Vorwürfe der vorsätzlichen Körperverletzung zum Nachteil der jungen Frau und der versuchten Körperverletzung hinsichtlich der Polizisten sowie Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und Beleidigung als erwiesen an. Da der 29-Jährige mehrfach einschlägig vorbestraft war und nach einer Verurteilung wegen gemeinschaftlicher Körperverletzung im April 2018 (11 Monate) noch bis 2021 unter Bewährung stand, forderte die Staatsanwaltschaft Hanau eine sechsmonatige Haftstrafe, die er auch absitzen sollte. Das Gericht folgte zwar der Argumentation („Sie haben null Respekt“), gab dem Angeklagten, der aus Neuhof stammt und inzwischen in Bayern lebt, allerdings noch eine letzte Chance: Er wurde zu einer achtmonatigen Gefängnisstrafe verurteilt, die für vier Jahre zur Bewährung ausgesetzt wird. Er wird weiterhin einer Bewährungshelferin unterstellt und muss an einem Anti-Aggressionstraining teilnehmen.


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