Vorsorgevollmacht bietet den meisten Handlungsspielraum

Neuenhaßlau
Typographie
  • Smaller Small Medium Big Bigger
  • Default Helvetica Segoe Georgia Times

Zur Informationsveranstaltung lud der VdK Ortsverband Neuenhaßlau-Gondsroth alle Mitbürgerinnen und Mitbürger ein.



vorsorgemueller.jpg

Die Veranstaltung fand am Freitag, 22. November 2019 im Saal der Vereinsgaststätte „Zum Deutschen Haus“, statt. Der Vorsitzende Helmut Müller hat über den Themenkomplex „Vorsorgevollmacht - Betreuungsverfügung - Patientenverfügung“ und Organspende referiert.

Müller informierte kurzweilig und anschaulich über die Themen. „Niemand beschäftigt sich gerne mit dem Thema Krankheit und was alles damit zusammenhängt“, so der Referent und weiter: „Jeder kann aber durch Unfall, Krankheit oder im Alter vor der Situation stehen, dass er nicht mehr selbst seine Angelegenheiten regeln kann.“ Und dann stellten sich Fragen wie etwa: „Wer kümmert sich um meine persönlichen Wünsche und Bedürfnisse?“, „Wie werde ich ärztlich versorgt?“, „Wer erledigt meine Bankgeschäfte?“ oder „Wer organisiert ambulante Hilfe?“. Für diese und noch viel mehr Fragen sollte man aber schon vor dem „Fall“ eine Antwort parat haben – auch im Interesse der Angehörigen oder der Personen, die helfen sollen bzw. wollen. Deshalb bietet der VdK schon seit geraumer Zeit zu diesen Fragen Informationsveranstaltungen an. „Wir wollen aufklären und Hilfe anbieten“, so Müller abschließend.

Die Vorsorgevollmacht bietet den meisten Handlungsspielraum und kann umfassende Regelungen für vermögensrechtliche Angelegenheiten und Gesundheitsfragen enthalten. Sie setzt ein hohes Maß an Vertrauen voraus. Die Betreuungsverfügung greift erst, wenn eine gesetzliche Betreuung erforderlich ist. Da für die Betreuung ein formales Verfahren einzuhalten ist, verstreicht in der Regel einige Zeit, bis die Betreuung eingerichtet ist. Die Kontrolle durch das Gericht führt zu einem geringeren Missbrauchsrisiko als bei der Vorsorgevollmacht.

In der Patientenverfügung werd der Wille über die Art und Weise ärztlicher Behandlung und, wenn gewünscht, die Bereitschaft zur Organspende, festgeschrieben. Soweit in der Verfügung der Wille des Patienten eindeutig festgehalten worden ist, ist er für die behandelnden Ärzte verbindlich. In ihr kann auch der Wille zur Bereitschaft der Organspende bekundet werden.

Foto (von links): Schriftführer Karl-Heinz Müller, den Stellvertretenden Vorsitzenden Willi Beck und Helmut Müller.


Ihnen ist etwas Interessantes aufgefallen im Main-Kinzig-Kreis? Schreiben Sie uns an info@vorsprung-online.de