Einbrüche in Golfclubs sind aufgeklärt

Jossgrund
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Die Einbrüche in zwei Golfclubhäuser im Spessart sind aufgeklärt. Im November 2017 war sowohl der Golf-Club Bad Orb/Jossgrund als auch der Kurhessische Golfclub Oberaula-Bad Hersfeld des Ziel von unliebsamen Gästen. Vor dem Schöffengericht im Amtsgericht Gelnhausen gestand ein 26-Jähriger aus Eichenzell nun beide Taten, sein elf Jahre älterer Angeklagter aus Neuhof räumte zumindest einen Einbruch ein.



Beide hatten sich nicht zum ersten Mal Golfclubs für ihre Taten ausgesucht, saßen wegen Einbruchs- und Diebstahlsdelikten auch schon längere Zeit hinter Gittern. In Oberaula kannte sich der 26-jährige Angeklagte aufgrund einer vorherigen Tat besonders gut aus. Laut seiner Aussage stand er diesmal am 9. November 2017 aber nur Schmiere, während sein Komplize das Fenster zum Büro aufhebelte und schließlich Münzgeld in dreistelliger Höhe erbeutete. Als sie die Scheinwerfer eines Autos immer näher kommen sahen, flüchteten sie vom Tatort. Der 37-Jährige bestritt trotz der Aussage seines langjährigen Kumpanen, dass er bei diesem Einbruch dabei war.

Anders war die Situation bei dem in der Gemeinde Jossgrund gelegenen Golfclub nahe der Kurstadt Bad Orb: Gegen 23 Uhr parkten sie am 27. November 2017 ihren Wagen auf dem Parkplatz und durchstöberten in aller Ruhe das Gebäude. Schuhe und Münzgeld gehörten unter anderem zu ihrer Beute, auch eine allerdings defekte Gaspistole fiel in ihre Hände. An einem Tresor versuchten sie sich vergeblich. Die Flucht war dann überhastet: Als sich zunächst ein Mann mit Hund und dann mehrere Streifenwagen dem Clubhaus näherten, flüchteten sie in den Wald.

Und danach wurde es kurios: Beide versteckten sich dort zunächst längere Zeit, doch als der von der Polizei herbeigerufene Abschleppwagen seinen Pkw aufladen wollte, verlor der 26-Jährige die Nerven. Mit erhobenen Händen verließ er den Wald, lief auf die Beamten zu und erklärte, dass er und sein Kumpel von Rumänen gezwungen worden seien, ins Clubhaus einzubrechen. Dass es diese unbekannten Hintermänner gar nicht gab, stellte sich schnell heraus, noch auf der Wache legten beiden Angeklagten ein Geständnis ab.

Das Schöffengericht Gelnhausen verurteilte die mehrfach vorbestraften Männer wegen gemeinschaftlichen schweren Diebstahls jeweils zu einem Jahr Gefängnis. Die Strafe wird für drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt. Außerdem müssen sie jeweils 200 Stunden gemeinnützig arbeiten. Das Urteil ist rechtskräftig.


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