„Klares Zeichen für den Einzelhandel erwartet“

Langenselbold
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Die CDU Langenselbold unterstützt die Forderung der Kommunalpolitischen Vereinigung Hessen (KPV) für eine gesetzliche Neuregelung der verkaufsoffenen Sonntage in Hessen.

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Nach übereinstimmender Ansicht der KPV Hessen und des Langenselbolder CDU Stadtverbandes muss die anhaltende Diskussion über die Zulässigkeit der Verkaufsoffenen Sonntage und die gerichtlichen Auseinandersetzungen darüber zeitnah zu einem Ende geführt werden.

Wie der Landesvorsitzender der KPV Hessen, Frankfurts Bürgermeister Uwe Becker (CDU) erklärte, hat die heutige Regelung, die zwingend den sogenannten Anlassbezug für derartige Öffnungen vorschreibt, inzwischen vielerorts zu negativen Gerichtsentscheidungen geführt, die die Durchführung von verkaufsoffenen Sonntagen immer weiter einschränken. „Grundlage hierfür ist ein Urteil des Bundesverfassungsgerichtes, nach dem die Sonn- und Feiertagsruhe die Regel sein muss und Ausnahmen hiervon eines Sachgrundes bedürfen. Schon diese komplizierte Auslegung macht deutlich, dass ohne  funktionierende Gewerbevereine und konstruktive agierende Ordnungsämter die Gewerbetreibenden bei diesem Thema bereits heute ziemlich im Regen stehen“ ergänzt der CDU Stadtverbandsvorsitzende Patrick Heck.

Mit lediglich 4 verkaufsoffenen Sonntagen im Jahr hat der Hessische Gesetzgeber vor Jahren einen klugen Weg gewählt, bei dem der Sonntag weitgehend geschützt bleibt und in nur sehr begrenztem Umfang Öffnungen stattfinden können. Auch der Ausschluss von Feiertagen vom Konsum wird dem Stellenwert dieser bedeutsamen Tage gerecht. So sind und bleiben Adventssonntage, der 1. und 2. Weihnachtstag, Karfreitag, die Osterfeiertage, die Pfingstfeiertage, Fronleichnam, der zweitletzte Sonntag nach Trinitatis (Volkstrauertag) und der letzte Sonntag nach Trinitatis (Totensonntag) explizit geschützt. Dies soll auch weiter so bleiben. Für die übrigen Sonntage sollte jedoch eine Festlegung auf 4 Öffnungstage in das Ermessen der Gemeinden gestellt werden. Gerade der Anlassbezug hat nämlich in der jüngeren Vergangenheit dazu geführt, dass Gemeinden vor Gericht gescheitert sind, weil Gerichte gerade jene Anlässe nicht als ausreichend für die Verkaufsöffnung an Sonntagen angesehen haben.

Es muss Aufgabe der Politik sein, dass der kommunalen Selbstverwaltung in dieser Frage ein höheres Gewicht zukommt und von daher treten wir für eine gesetzliche Neuregelung ein, die eine Öffnung jener 4 Sonntage vollständig in das kommunale Ermessen der Städte und Gemeinden gibt und keine konkreten Anlässe vorschreibt", so Uwe Becker und Patrick Heck übereinstimmend. Unterstützung erhalten die Kommunalpolitiker auch aus Landespolitik. „Den Kommunen sind in dieser Frage mehr Ermessensspielräume zu gewähren“, sagt auch der wirtschaftspolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Heiko Kasseckert. So wäre bei einer Evaluierung des Gesetzes der Anlassbezug zu streichen, damit für alle Beteiligten zukünftig Klarheit herrsche.

"Wir haben ein hohes Vertrauen in den verantwortlichen Umgang der Städte und Gemeinden mit dem Instrument der Ladenöffnung an Sonntagen. Und es sollte daher neben den heute definierten Einschränkungen vollständig in das Ermessen der Kommunen gestellt werden, für welche 4 Sonntage im Jahr sie eine Öffnung von Geschäften zulassen", so Becker abschließend. Für den CDU Stadtverband Langenselbold gilt es in den kommenden Monaten die Kommunalpolitische Vereinigung rund um Uwe Becker bei Ihrem Vorhaben aktiv zu unterstützen, um dem lokalen Einzelhandel und der Stadtverwaltung dauerhaft eine eindeutige und rechtssichere Möglichkeit zur Durchführung von der „Verkaufsoffenen Sonntage“ ermöglichen zu können.


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