TÜV-Bericht gefälscht: Gericht verhängt Geldstrafe

Langenselbold
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Einen Pkw mit einem gefälschten TÜV-Bericht hat ein 34-jähriger Mann aus Langenselbold im November 2017 in Gelnhausen verkauft.

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Zu dieser Auffassung kam jedenfalls das dortige Amtsgericht und verurteilte den zweifachen Vater zu einer Geldstrafe von 40 Tagessätzen á 30 Euro und somit insgesamt 1.200 Euro. Der Angeklagte bestritt allerdings, dass er den Bericht gefälscht habe und will gegen das Urteil in Berufung gehen.

Unstreitig war, dass der Volkswagen am 3. oder 4. November 2017 den Besitzer wechselte und dabei ein gefälschter Bericht einer Hauptuntersuchung beigefügt war. Während Gericht und Staatsanwaltschaft zumindest das Aushändigen einer gefälschten Urkunde als erwiesen ansahen, lieferte der Langenselbolder seine Version dieses Fahrzeuggeschäfts: Demnach habe er den Pkw bereits zuvor einer anderen Person verkauft, die allerdings zwei Wochen später Mängel reklamierte und das Fahrzeug wieder zurückgab. In der wohl eher unharmonischen Auseinandersetzung sei der Kaufvertrag zerrissen worden, Name und Anschrift des ersten Käufers wisse er nicht mehr. Mit der Rückgabe des Pkw sei ihm auch der TÜV-Bericht ausgehändigt worden.

Dass es sich um eine Fälschung handelte, habe er nicht erkennen können, er selbst habe keine Grund gehabt, den TÜV mit einer strafbaren Handlung zu umgehen, da der Wagen keinerlei Mängel aufgewiesen und wenig später auch regulär die Plakette bekommen habe. Laut einem Gutachten des Landkriminalamtes handelte sich jedoch um eine relativ plumpe Fälschung, die wohl einfach zu enttarnen sei. Da der 34-Jährige beruflich nicht unweit des Kfz-Geschäfts angesiedelt ist, sah das Gericht seine Schuld als erwiesen an.


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