Stundung von Gewerbesteuer

Langenselbold
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Durch den Corona-Virus ist eine nie da gewesene, bisher unbekannte Lage, eingetreten.

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Weitreichende Maßnahmenpakete wurden bereits durch Bund und Länder beschlossen. „In der aktuell für unsere Langenselbolder Betriebe und Unternehmen schwierigen Situation, braucht es möglichst unbürokratische Hilfestellungen, um dazu beizutragen, die wirtschaftlichen Auswirkungen für städtische Unternehmerinnen und Unternehmer abzufedern“, ist sich Erster Stadtrat und Kämmerer Timo Greuel sicher. Deshalb habe er unterstützende Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Liquidität der Unternehmen veranlasst. „Bei der Gewerbesteuer-Vorauszahlung ist die Stadt an die Bescheide des Finanzamts gebunden, daher bieten wir eine zinslose Stundung an.“, fügt der Greuel an. Der erforderliche Antrag könne direkt an die Stadtkasse gerichtet werden.

Das hierfür zur Verfügung stehende Formular steht auf der städtischen Homepage www.langenselbold.de zum Download bereit. Da die Bearbeitung dieser Anträge, auch vor dem Hintergrund der womöglich zu erwartenden Fülle von Stundungsanträgen, unter Umständen eine gewisse Zeit in Anspruch nehmen wird, sieht die Stadtverwaltung bereits seit 10. März 2020 von Maßnahmen zur Realisierung Ihrer Forderungen ab. Sollten Steuernachzahlungen für vergangene Steuerfestsetzungsjahre fällig sein oder zukünftig fällig werden, können auch diese gestundet werden. Zinsen fallen auch hierfür vorerst keine an.

„Die zur Eindämmung des Corona-Virus absolut notwendigen und sinnvollen Maßnahmen bedeuten insbesondere für unmittelbar von der Krise betroffene, kleine und mittelständische Unternehmen in Langenselbold eine große Belastung und Herausforderung. Es muss darum gehen, die heimische Wirtschaft zu unterstützen und auf diese Weise mittelbar dazu beizutragen, Arbeitsplätze zu erhalten.“, begründet Greuel abschließend die städtische Maßnahme.


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