Daher entschlossen sich die Beamten, den Wagen zu kontrollieren, was verkehrsbedingt erst im Abfahrtsbereich der Autobahn 45 an der Anschlussstelle Langenselbold möglich war. Am Steuer des Wagens stellten sie anschließend einen 26 Jahre alten Mann fest, der auf Nachfrage angab, sich als Tourist in Deutschland aufzuhalten.
Nachdem der Fahrer seine moldauische Fahrerlaubnis ausgehändigt hatte, begutachtete einer der Beamten, der als Urkundenvorprüfer geschult ist, das Ausweispapier genauer; hierbei identifizierte er die Fahrerlaubniskarte, die einige Fälschungsmerkmale aufwies, als Totalfälschung. Infolgedessen wurde das Dokument sichergestellt und gegen den 26-Jährigen ein Strafverfahren wegen des Verdachts der Urkundenfälschung eingeleitet. Da der Angehaltene offenbar keine gültige Fahrerlaubnis besitzt, erwartet ihn folglich auch ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des Fahrens ohne Fahrerlaubnis. Der sichergestellte Führerschein wird nun an das Hessische Landeskriminalamt zur kriminaltechnischen Untersuchung gesandt.
Da der Fahrer als Tourist unterwegs war und somit keinen festen Wohnsitz in der Bundesrepublik hat, ordnete die zuständige Staatsanwaltschaft eine Sicherheitsleistung in Höhe von 250 Euro an. Die Weiterfahrt wurde bis auf Weiteres untersagt. Auf den 44-jährigen Fahrzeughalter kommt ebenfalls ein Verfahren zu; diesem wird das Zulassen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis vorgeworfen.
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