Straßenbeiträge: Bürger sollen mitreden

Linsengericht
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In der letzten Woche hat der Haupt und Finanzausschuss der Gemeinde Linsengericht die Weichen für die Veränderung der Straßenausbausatzung gestellt.

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Im Konsens aller Fraktionen sollen in einem offenen, transparenten Verfahren nicht nur alle Möglichkeiten der Beitragserhebung dargestellt werden, sondern es wird auch eine starke Bürgerbeteiligung in Form von Workshops und Befragungen angestrebt, so der Antrag der CDU-Fraktion. In der Straßenausbausatzung Linsengerichts ist derzeit geregelt, dass Gemeinde und Anwohner für die Kosten einer grundhaften Sanierung einer Gemeindestraße gemeinsam aufkommen – mit einmaligen Straßenbeiträgen. In der Regel können das Beträge von 10.000 bis 25.000 T€ sein, die auf den einzelnen Anwohner umgelegt werden.

„Das kann den Bürger in große finanzielle Schwierigkeiten bringen, wenn er dies nicht aufbringen kann. Nicht jeder hat einen derart üppigen Sparstrumpf oder kann sich die erforderlichen Finanzmittel kurzfristig, z.B über Kredite, von den Banken organisieren,“ gab der CDU – Vorsitzende Jörg Kildau zu bedenken. Deswegen hat bereits der hessische Landtag im Mai 2018 den Kommunen freigestellt, ob und wie sie ihre Bürger an der grundhaften Sanierung finanziell beteiligen. Für finanzstarke Gemeinden ist sogar eine komplette Befreiung von den Beiträgen denkbar.

„Leider hat die Gemeinde Linsengericht nicht die finanziellen Ressourcen, die Straßen aus eigenen Finanzmitteln zu sanieren“, erläuterte der CDU-Fraktionsvorsitzende Joachim Schmidt. Neben der beschriebenen derzeit etablierten, Variante 1 gibt es noch die Varianten 2 und 3. Bei der Variante 2 handelt es sich um sogenannte „wiederkehrende Beiträge“. Dazu wird die Gemeinde in Abrechnungsbezirke eingeteilt. Sanierungen werden dann am Ende des Jahres auf alle Grundstückseigentümer des Gebietes umgelegt. Kosten fallen auch nur dann an, wenn eine Straße saniert wurde. Hohe Einmalzahlungen werden so vermieden, die Kosten auf viele Schultern verteilt. „Das ist für den Bürger planbarer“, so Fraktionschef Joachim Schmidt.

Bleibt noch Variante 3, die Finanzierung durch Steuermittel. Durch die Erhöhung der Grundsteuer B werden die Kosten gleichmäßig auf alle privaten und gewerblichen Grundstücksbesitzer verteilt, was mitunter zu den geringsten monatlichen Belastungen für den Einzelnen führen kann.

„Alle Varianten haben Vor- und Nachteile“, sagte Jörg Kildau, „deshalb wolle die CDU ergebnisoffen in den Bürgerbeteiligungsprozess gehen. Schon bei anderen Themen hat sich ein intensiverer Bürgerbeteiligungsprozess in Linsengericht bewährt und für den Bürger letztlich ausgezahlt, ohne dass dadurch der soziale Frieden Schaden genommen hätte. Deswegen auch die Antragsinitiative über einen Bürgerbeteiligungsprozess unter dem Motto „Fragen und Mitreden“ im Haupt- und Finanzausschuss. Die CDU wolle eine Entscheidung gemeinsam mit den Bürgern erarbeiten. Wir sind der Meinung, dass nur durch ein offenes und transparentes Verfahren, auch ein hohes Maß an Akzeptanz in der Bevölkerung zu erreichen ist.“

Ein Ergänzungsantrag der SPD wurde ebenfalls positiv angenommen. Dabei geht es primär um das „Modell Rednitzhembach“, was derzeit in aller Munde ist. Hierbei geht es primär darum die Straßen genauer zu begutachten und nur durch abfräsen der obersten Schicht und auftragen einer Neuen, um damit eine grundhafte Sanierung zu vermeiden. Denn solche Arbeiten fallen unter den normalen Erhalt einer Straße. Entscheidend hierbei ist jedoch der technische Unterbau einer Straße.

„Als letzten Beschluss der Haupt- und Finanzausschusssitzung wurde eine interfraktionelle Arbeitsgruppe beschlossen, die sich um die Details bzw. Umsetzung des gesamten Prozesses kümmern und diesen durchführen soll,“ so zum Abschluss der CDU Fraktionsvorsitzende Joachim Schmidt.

Foto: Jörg Kildau (links) und Joachim Schmidt bei einem Sanierungsbeispiel.


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