Randalierer von der Polizei abgeholt

Linsengericht
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Eigentlich war die Verhandlung vor dem Amtsgericht Gelnhausen nur für 30 Minuten angesetzt: Ein 37-jähriger Mann aus Linsengericht war wegen eines geringen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz angeklagt, außerdem warf ihm die Staatsanwaltschaft Hanau noch Beleidigung und Sachbeschädigung vor – allerdings auch am unteren Rand der Strafbarkeit.

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Und da der Garten- und Landschaftsbauer bereits eine Karriere als Drogendealer hinter sich hat und deshalb auch im Gefängnis saß, hätte er eigentlich wissen müssen, wie er aus der Sache am einfachsten rauskommen würde. Allerdings hat er aus seinen bisherigen Auftritten vor Gericht offensichtlich nichts gelernt.

Da er der Ladung zum ersten Verhandlungstermin nicht gefolgt war, holten ihn diesmal die Polizei persönlich ab, womöglich hatte das bereits Einfluss auf seine Laune. Jedenfalls plauderte er schon bei der Verlesung der Anklage ständig dazwischen und stellte sich auch im Anschluss wenig clever an. Dabei waren die Vorwürfe diesmal vergleichsweise harmlos: Beim Techno-Festival „Homerun“ in Gelnhausen war er im vergangenen Jahr mit 0,57 Gramm Marihuana erwischt worden, außerdem begehrte er im Juli 2018 bei seiner Mutter in Altenhaßlau so lange lautstark um Einlass, bis ihn die Polizei in Gewahrsam nahm. „Da wollte ich auch hin“, sei er nach der Aussperrung froh gewesen, überhaupt einen Schlafplatz gefunden zu haben.

Mit Geständnissen zu beiden Vorwürfen hätte sich das Gericht vermutlich auf ein geringes Strafmaß eingelassen, zumal bei den Sachbeschädigungen nur ein paar Blumentöpfe und Sträucher kaputt gegangen waren und die vermeintlichen Beleidigungen wohl in einem Streit fielen, bei dem der Angeklagte vor allem seine Medikamente aufgrund seiner Diabetes-Erkrankung einforderte. Doch selbst eine Verhandlungsunterbrechung brachte den 37-Jährigen nicht zur Vernunft, nun wird es vor allem deutlich teurer für den Linsengerichter. Der Prozess wurde abgebrochen, bei einem neuen Termin sollen jetzt seine Mutter und ihr Ehemann zu den Randale- und Beleidigungsvorwürfen gehört werden. Der Angeklagte kündigte an, zum nächsten Termin mit einem Verteidiger zu erscheinen.


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