Nachbarschaftsstreit in Linsengericht: Hund verletzt

Linsengericht
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Seit über drei Jahren streiten sich in einem Linsengerichter Ortsteil zwei Familien, jetzt standen sich die Nachbarn erstmals vor einem Strafrichter im Amtsgericht Gelnhausen gegenüber. Auf der Anklagebank ein 55-jähriger Familienvater, der den Nachbarshund getreten haben soll. Als Zeugen Eltern und Sohn aus dem Nachbarhaus. Die dreistündige Verhandlung endete mit einer Verurteilung wegen eines Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz.

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Der Auslöser des Streits war in der Verhandlung genau so wenig ergründbar wie ein Ende der Zwistigkeiten absehbar. Seit 2016 wohnen beide Seiten Garten an Garten nebeneinander, was sich seitdem alles ereignet haben soll, könnte aus einem Lehrbuch für Stalking und Tyrannei stammen. Tote Raten, Kameraüberwachung, blendende Scheinwerfer, beschmierte Wände, Drohungen, Beleidigungen und und und - die gegenseitigen Strafanzeigen sind seitenlang. Einigkeit herrscht nur noch in der Beurteilung der Situation: „Die Hölle auf Erden“ sagt der Eine, „Vorfälle, die uns an den Rand des Wahnsinns treiben“ der Andere.

Einer der Streitpunkte war in jedem Fall ein über 30 Jahre alter Ahornbaum, dem im Garten des Angeklagten wegen einer angeblichen Vergiftung (sagt der Eine) oder einem Pilzbefall (der Andere) inzwischen keine Überlebenschancen mehr eingeräumt werden. Dieses Schicksal droht dem Hund glücklicherweise nicht, schmerzhaft wurde es am 9. Juli 2018 dennoch für den Vierbeiner. Laut Attest einer Tierärztin hatte er ein nussgroßes Hämatom am Hinterbein, rundherum kleinere Risswunden. Auslöser dafür soll ein Tritt es Angeklagten gewesen sein.

Das behauptete zumindest der inzwischen 15-jährige Sohn der Nachbarsfamilie. Am späten Nachmittag habe er den Angeklagten aus dem Badfenster heraus filmen wollen, um mögliche Beschädigungen an der Grundstücksgrenze zu dokumentieren. Der Jugendliche wurde entdeckt, wenig später stand der Angeklagte vor der Haustür und drohten mit einer Anzeige. Der kleine Hund der Rasse Bolonka Zwetna, nur um die fünf Kilogramm schwer und nicht mal kniehoch, soll die Wut des 55-Jährigen mit einem Fußtritt abbekommen haben.

Das bestritt allerdings der Angeklagte: Gefilmt habe der Nachbarssohn nicht ihn, sondern seine Kinder, als die ihn informiert hätten, sei er tatsächlich mit seiner Frau vor die Haustür auf dem Nachbargrundstück marschiert, für die Verletzung des Tieres aber nicht verantwortlich. Der Hund sei nach ihrem Eintreffen, das sagte auch die Ehefrau aus, schnell aus ihrem Blickfeld verschwunden.

Gericht und Staatsanwaltschaft folgten allerdings der Aussage des 15-Jährigen, der danach gleich seine Eltern angerufen und ihnen davon erzählt haben will. Das wiederum bestätigten der 70-Jährige und seine 45-jährige Frau, auch die per Attest vorgelegte Verletzung des Hundes wurde als Indiz gewertet. Der 55-jährige Angeklagte wurde wegen des Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz zu 45 Tagessätzen á 30 Euro und somit einer Geldstrafe in Höhe 1.350 Euro verurteilt.


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