Altenhaßlau: Flaschen-Attacke auf der Straßenkerb

Altenhaßlau
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Tatort Straßenkerb in Altenhaßlau: Zur fortgeschrittener Stunde kam es im vergangenen Jahr zu einer Auseinandersetzung zwischen mehreren jungen Männern, nach Faustschlag und Kopfnuss wurde schließlich ein 23-Jähriger mit einer Flasche am Kopf verletzt. Der Mann wurde in die Notaufnahme eingeliefert, eine Platzwunde am Hinterkopf musste genäht werden, außerdem wurde eine Schädelprellung diagnostiziert.

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Beobachtet wurde die Tat von einem Polizeibeamten in Ausbildung, der privat vor Ort war, und der anschließend den Täter noch vor Ort identifizierte. Verurteilt wurde der inzwischen von Gelnhausen nach Hanau umgezogene 19-Jährige aber dennoch nicht.

In der Verhandlung vor dem Jugendschöffengericht im Amtsgericht Gelnhausen beschuldigte der Angeklagte von Beginn an einen Freund der Tat. Der ebenfalls 19-Jährige aus Gründau wurde als letzter Zeuge gehört, stritt aber ab, dass er den Altenhaßlauer mit der Flasche verletzte. Vorher hatten auch zwei weitere Freunde des Angeklagten den Gründauer als Täter bezichtigt, bei ihren Versionen soll er allerdings von vorne und nicht wie angeklagt von hinten zugeschlagen haben. Das sei alles abgesprochen gewesen, so der Angeklagte, damit habe eine Notwehr-Situation konstruiert werden sollen.

Und offenbar rechnete der 19-Jährige auch mit einem Geständnis seines Freundes aus Gründau in der Verhandlung: Denn als dieser den Gerichtssaal wieder verlassen hatte, zückte er sein Handy und zeigte dem Gericht einen Chatverlauf auf seinem Mobiltelefon, der in einer Verhandlungspause entstanden sein soll. Darin soll der Gründauer die Tat zugegeben haben, allerdings aufgrund anderer Verfahren ohne seinen Anwalt nun doch nicht zu einem Geständnis bereit sein.

Die Aussage des Polizeibeamten in Ausbildung spielte danach keine Rolle mehr, stattdessen wurde das Verfahren gegen den Angeklagten nach Paragraf 154 im Hinblick auf ein weiteres Verfahren vorläufig eingestellt: Der 19-Jährige war einer der fünf Jugendlichen, die vor drei Jahren am Tod eines Mannes auf dem Gelände der Kreisrealschule Gelnhausen beteiligt waren. Wegen unterlassener Hilfeleistung wurde er im Mai 2018 vom Landgericht Hanau zur Arbeitsstunden verurteilt, die Revision der Staatsanwaltschaft Hanau gegen die Urteile gegen die fünf jungen Männer war allerdings erfolgreich, am 22. Mai wird der Fall vor dem Bundesgerichtshof in Karlsruhe daher neu verhandelt. Dem 19-Jährigen droht dann eine höhere Strafe.

Der Prozess in Gelnhausen vor dem Jugendschöffengericht wird jetzt unterdessen wahrscheinlich weitere Verfahren nach sich ziehen: Der 19-jährige Gründauer wird vermutlich wegen Körperverletzung angeklagt, den beiden Zeugen könnten Verfahren wegen Falschaussagen drohen. Ob entsprechende Anklagen erhoben werden, muss jetzt die Staatsanwaltschaft Hanau entscheiden.


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