Heckenschnitt: NABU bittet um Rücksichtnahme auf Vögel

Großenhausen
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Bis Ende Juli brüten noch viele Singvögel im Schutz des Blattwerks.

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Oftmals bringen sie mehrmals Nachwuchs zur Welt. Wenn dann Schnittmaßnahmen durchgeführt werden, können sie so sehr gestört werden, dass sie ihre Brut aufgeben. Deshalb bittet der NABU alle Gartenbesitzer, sich noch ewa fünf Wochen mit dem Strauch- und Heckenschnitt zu gedulsden. "Beutegreifer finden die Nester mit den Jungvögeln viel einfacher, wenn schützende Zweige weggeschnitten werden. Man riskiert damit den Nachwuchs der fröhlichen Sänger" erklärt der NABU-Vorsitzende von Großenhausen, Norbert Möller.

Es kann nicht angehen, dass Hecken und Gebüsche ohne jede Rücksicht kahl geschoren würden. Ist ein Schnitt dennoch unausweichlich, "so gehört vorher eine intensive Suche nach belegten Nestern in den Sträuchern dazu", so Möller. Heckenabschnitte mit einem bewohnten Vogelnest dürften nicht oder nur sehr vosichtig beschnitten werden.

Jeder, der Hecken schneidet, muss gesetzlich darauf achten, Vögel und andere wildlebende Tiere nicht mutwillig zu belästigen und ihre Lebensstätten zu beeinträchtigen oder gar zu zerstören. "Von März bis Ende September darf nur der Jahrszuwachs von Hecken und Gebüschen entfernt werden. Das Abrasieren ganzer Hecken ist in dieser Zeit verboten", so Möller. Gemäß dem Hessischen Naturschutzgesetz gelten die Artenschutz-Bestimmungen für alle wildlebenden Tiere nicht nur für die freie Landschaft, sondern auch im eigenen Garten und auf andeen Grünflächen im Bereich der Siedlungen.


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