Ortsbeirat: Wolfenstädter rückt für Müller nach

Großenhausen
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Der unter der laufenden Nummer 201 aufgeführte Bewerber des Wahlvorschlages der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD), Harald Müller, ist aus dem Ortsbeirat Großenhausen ausgeschieden.

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Gemäß § 34 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) stelle Bürgermeister und Gemeindewahlleiter Albert Ungermann (SPD) das Ausscheiden des oben genannten Vertreters und das Nachrücken des nächsten noch nicht berufenen Bewerbers mit den meisten Stimmen des Wahlvorschlages der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD) für die Ortsbeiratswahl am 06.03.2016, Hans Jürgen Wolfenstädter (SPD), in den Ortsbeirat Großenhausen fest.

Gegen diese Feststellung kann gemäß §§ 34, 25 KWG jeder Wahlberechtigte des Wahlkreises binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach der Bekanntmachung Einspruch erheben. Der Einspruch eines Wahlberechtigten, der nicht die Verletzung der eigenen Rechte geltend gemacht hat, ist nur zulässig, wenn ihn eins vom Hundert der Wahlberechtigten unterstützen.

Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Gemeindewahlleiter, Altenhaßlau, Amtshofstraße 1, 63589 Linsengericht, einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen; nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden.


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