Wieder ein Unkraut-Abflammer: Beinahe-Brandkatastrophe in Linsengericht

Großenhausen
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In der Gemeinde Linsengericht wäre es am Mittwochnachmittag beinahe zu einer Brandkatastrophe gekommen. Nachdem zunächst ein großer Baum in Flammen stand, entfachten die Funken weitere Feuer auf den Nachbargrundstücken, zum Schluss stand eine komplette Gartenhütte in Brand. Auslöser soll wieder der unsachgemäße Gebrauch eines Unkraut-Abflammers gewesen sein. Erinnerungen an die Brandkatastrophe vor vier Jahren in Gründau kamen auf.

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Um 15.22 Uhr wurde die Feuerwehr zunächst zu einem Heckenbrand in die Zimmerplatzstraße im Ortsteil Großenhausen alarmiert. Vor Ort war eine Konifere in Brand geraten, laut Polizeiangaben stattliche drei Meter hoch. Angefacht durch den Wind stand der Baum schnell in Vollbrand. Funkenflug setzte ein, wodurch auch ein Zaun und eine Hecke auf dem Nachbargrundstück in Mitleidenschaft gezogen wurde – unweit eines Elektroverteilers. In der inzwischen unübersichtlichen Lage brannte danach noch ein Stapel mit Alt- und Totholz, wohl auf einem weiteren Nachbargrundstück.

Nachdem alles vermeintlich gelöscht und die Feuerwehr abgerückt war, ging gegen 17 Uhr ein weiterer Alarm ein. Diesmal brannte in der Zimmerplatzstraße eine komplette Gartenhütte, offenbar angefacht durch nicht gelöschte Glutnester. Das Feuer konnte von der Feuerwehr rechtzeitig gelöscht werden, bevor weiterer Schaden entstand. Anschließend wurde von den Einsatzkräften auch der angrenzende Wald auf weitere Glutnester kontrolliert. Als Schadenssumme hat die Polizei 5.000 Euro notiert. Durch unsachgemäßen Gebrauch eines Unkraut-Abflammers war es zuletzt in der Gemeinde Hasselroth zu zwei Bränden in Vorgärten gekommen, die glimpflich ausgingen (wir berichteten).

Am Mittwoch hatte die Gemeinde Linsengericht darauf hingewiesen, dass offene Feuer sowie Lagerfeuer und Grillen - allerdings nur außerhalb der bebauten Ortslage - bis auf Weiteres strengstens verboten sind. Auf der Internetseite der Gemeinde heißt es: „Die anhaltende hohe Trockenheit hat die Flächenbrand- und Waldbrandgefahr erheblich ansteigen lassen. Somit ist es erforderlich, dass strikte Maßnahmen zur Brandverhütung eingeleitet werden. Dies hat zur Folge, dass bis auf Weiteres keine Genehmigungen für jegliche Arten von Feuer ausgesprochen werden. Bitte halten Sie sich an dieses Verbot.“

 


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