Landtagswahl und Volksabstimmungen

Maintal
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Am letzten Sonntag im Oktober findet die Wahl zum 20. Hessischen Landtag statt. Zudem können die Wahlberechtigten über die vom Hessischen Landtag im Mai beschlossenen 15 Gesetze zur Änderung und Ergänzung der Hessischen Verfassung abstimmen.



Während die Landtagswahl ein bekanntes Procedere ist, wissen viele mit den Volksabstimmungen weniger anzufangen. Damit sich in den noch verbleibenden Wochen alle Wähler*innen gut auf den 28. Oktober vorbereiten können, liegt ab sofort im Maintaler Rathaus und Stadtladen in Hochstadt in der Klosterhofstraße eine Informationsbroschüre mit dem Titel „15 Entscheidungen für Hessens Verfassung“ vom Hessischen Landtag zum Mitnehmen bereit.

Der Hessische Landtag hat in seiner Sitzung am 24. Mai 2018 fünfzehn Gesetze zur Änderung oder Ergänzung der Verfassung des Landes Hessen beschlossen. Allerdings kommt eine Verfassungsänderung nur zu Stande, wenn das Volk diesen Gesetzen mit der Mehrheit der Abstimmenden zustimmt. Alle Informationen zur Volksabstimmung, detaillierte Informationen über die einzelnen Gesetze sowie ein Muster-Stimmzettel sind online zu finden unter https://wahlen.hessen.de/land-hessen/volksabstimmungen-2018 sowie https://www.verfassung-hessen.de/.

Sämtliche Informationen zur Landtagswahl, darunter auch eine Liste aller zur Wahl stehenden Personen im Landtagswahlkreis 41 - Main-Kinzig II, zu dem Maintal gehört, finden sich online unter https://wahlen.hessen.de/land-hessen/landtagswahl-2018.

Sämtliche Links zum Informationsangebot sind auch auf der Internetseite der Stadt Maintal unter https://www.maintal.de/seite/326172/wahlen.html zu finden. Am 28. Oktober wahlberechtigt sind alle deutschen Bürger*innen des Landes Hessen, die am Wahltag mindestens 18 Jahre alt sind und seit mindestens drei Monaten vor dem Wahltag ihren Wohnsitz in Hessen haben.

Maintaler Wähler*innen, die Briefwahlunterlagen beantragen möchten, können, wenn sie per Post ihre Wahlbenachrichtigung erhalten haben, den Wahlschein über die städtische Webseite www.maintal.de online beantragen Diese Funktion wird erst nach dem hessenweiten Versand der Wahlbenachrichtigungen freigeschaltet. Die Zustellung der Wahlbenachrichtigung soll bis zum 7. Oktober abgeschlossen sein. Wer bis dahin nicht warten kann, darf schon jetzt persönlich im Rathaus wählen oder formlos per E-Mail oder Fax den Wahlschein beantragen. Dafür sind Vor- und Nachname, Anschrift und Geburtsdatum dem Wahlbüro zu nennen. Dieses ist erreichbar unter: Telefon 06181 400-0, E-Mail Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!, Fax 06181 400-459.


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