Wahlbüro im Rathaus am Freitag, Samstag und Sonntag geöffnet

Maintal
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Wer kurz vor oder am Tag der Europawahl am Sonntag, 26. Mai, erkrankt, kann dennoch wählen.



Darauf weist Gemeindewahlleiter Frank Meisinger hin. So kann ein eingetragener Wahlberechtigter oder eine eingetragene Wahlberechtigte noch bis zum Wahltag um 15 Uhr einen Wahlschein für die Briefwahl beantragen, wenn er oder sie wegen nachgewiesener plötzlicher Erkrankung den Wahlraum nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten aufsuchen kann. Ein ärztliches Attest ist zum Nachweis der Krankheit nicht notwendig.

Das Wahlbüro der Stadt Maintal im Rathaus Hochstadt (Klosterhofstraße 4-6) finden Bürgerinnen und Bürger im Zimmer 32 im Erdgeschoss. Zur Beantragung eines Wahlscheins im Krankheitsfall oder im Falle, dass eine eingetragene Wahlberechtigte oder ein eingetragener Wahlberechtigter bis dahin keinen Wahlschein erhalten hat, ist das Wahlbüro besetzt am Freitag, 24. Mai von 8 bis 18 Uhr, am Samstag, 25. Mai, von 9 bis 12 Uhr sowie am Wahlsonntag, 26. Mai, von 8 bis 15 Uhr. ((Am Freitag, 24. Mai, ist das Wahlbüro geöffnet, obwohl alle anderen städtischen Einrichtungen wegen des Betriebsausflugs der Stadtverwaltung geschlossen sind.))

Das Wahlbüro der Stadt Maintal ist bei Fragen telefonisch erreichbar unter der Rufnummer 06181 400-0 sowie per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.


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