FDP: Kein rückwirkendes Verbot von Steingärten

Klaus Gerhard.

Maintal
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„Wir müssen der Vorgartenpolizei in Maintal Einhalt gebieten!“, fordert der stellvertretende Fraktionsvorsitzende der FDP, Klaus Gerhard, eine Änderung der geltenden Stellplatzsatzung der Stadt.



In letzter Zeit haben sich die Beschwerden von Bürgern gemehrt, die von der Stadt dazu aufgefordert werden, ihren Vorgarten zurückzubauen und wieder zu begrünen. Dabei beruft sich die Stadt auf eine Änderung der Stellplatzsatzung aus dem letzten Jahr, wonach die Vorgartenflächen nur noch teilweise versiegelt werden dürfen und keine Steingärten mehr zulässig sind. „Entgegen der Zusicherung des damaligen Stadtrates geht die Stadt nun doch gegen Eigentümer vor, die lange vor dem Erlass dieser Satzungsänderung ihre Vorgärten für viel Geld so gestaltet haben, dass sie jetzt unerwartet nicht mehr Satzungskonform sind.“ moniert Klaus Gerhard und ergänzt: „Damit wird der Vertrauensschutz der Bürger in den Bestandsschutz untergraben.“

Klaus Gerhard zitiert die neue Passage der Stellplatzsatzung: „Das Anlegen von Vorgärten als Stein-, Kies- oder Schottergärten sowie das flächendeckende Aufschütten von kleinteiligen Naturmaterialien (Rindenmulch, Hackschnitzel) und Einbringen von Folienabdeckungen ist nicht zulässig.“ Mit dieser Regelung, die der normale Bürger nicht in einer Stellplatzsatzung vermutet, werden nach Meinung der FDP rückwirkend zahlreiche Vorgärten für illegal erklärt. Die Freien Demokraten habe da eine andere Rechtsauffassung, so Klaus Gerhard: „Üblicherweise werden Satzungsänderungen erst mit dem Tag der Veröffentlichung in der Presse rechtkräftig, eine rückwirkende Verbindlichkeit, schon gar auf Jahre hinaus, sehen wir daher nicht.“

Um für die Bürger wieder eine Sicherheit herzustellen, hat die FDP-Fraktion beantragt, dass die Stellplatzsatzung so verändert wird, dass die in 2019 geschaffene Regelung erst ab der Beschlussfassung im November 2019 gelten soll. „Wenn eine politische Mehrheit in Maintal schon der Meinung ist, den Hauseigentümern vorschreiben zu müssen, wie sie ihre Vorgärten zu gestalten haben, dann soll sie dies bitte nur für neuangelegte Vorgärten machen und nicht im Nachhinein Investitionen vernichten.“ fordert Klaus Gerhard eine Korrektur der Stellplatzsatzung und stellt fest: „Es kann nicht sein, dass unter dem Deckmantel des örtlichen Klimaschutzes plötzlich grundlegende Eigentumsrechte einfach ausgehebelt werden.“


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