Möglichkeit der Briefwahl nutzen

Maintal
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Die Corona-Pandemie erfordert in allen Lebensbereichen eine flexible Anpassung an das Infektionsgeschehen.



Das gilt auch für die Vorbereitung der Kommunalwahl am 14. März. Gemeindewahlleiter Frank Meisinger und sein Team treffen für die Entscheidung über die Zusammensetzung von Maintaler Stadtverordnetenversammlung, Kreistag und Maintal Ausländerbeirat deshalb alle Vorkehrungen, um die Gesundheit der Wähler*innen und ehrenamtlichen Wahlhelfer*innen zu schützen. Eine kontaktlose Abstimmung ermöglicht die Briefwahl.

Die städtischen Mitarbeiter*innen im Projekt „Wahlen“ rechnen angesichts der Pandemie damit, dass deutlich mehr Wähler*innen per Brief abstimmen werden. „Natürlich orientieren sich Auswahl und Einrichtung der Wahllokale an der Maßgabe, dass wir dort alle Hygienemaßnahmen umsetzen können, die aus dem Infektionsgeschehen resultieren“, erläutert Meisinger. Dies umfasst unter anderem, dass der nötige Mindestabstand eingehalten werden kann, Oberflächen regelmäßig gereinigt werden und sowohl Wähler*innen als auch Wahlhelfer*innen eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen müssen. „Wer jedes Infektionsrisiko ausschließen möchte, für den bietet sich natürlich die Möglichkeit, von der Briefwahl Gebrauch zu machen“, sagt Meisinger. Bei der Briefwahl erfolgt die Stimmabgabe zu Hause und damit kontaktlos.

Der erforderliche Wahlschein für die Briefwahl kann über den Vordruck auf der Wahlbenachrichtigung per Post an Stadtverwaltung Maintal, Wahlbüro, Klosterhofstraße 4-6, 63477 Maintal, per Fax an 06181 400-459 oder eingescannt per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! angefordert werden. Die Wahlbenachrichtigungen werden bis 21. Februar zentral durch das Land Hessen verschickt. Wer nicht auf den hessenweiten Versand der Wahlbenachrichtigungen warten kann, kann formlos per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! oder per Fax an 06181 400-459 den Wahlschein beantragen. Dafür sind Vor- und Nachname, Anschrift und Geburtsdatum zu nennen.

Der Wahlschein kann außerdem online über die städtische Homepage unter www.maintal.de/wahlen beantragt werden. Dies ist ab 21. Februar möglich. Voraussetzung für den Online-Antrag ist, dass die wahlberechtigte Person im Wählerverzeichnis der Stadt Maintal eingetragen ist und bereits ihre Wahlbenachrichtigung mit der Post erhalten hat. Auf dieser stehen die notwendigen Informationen zum Wahlbezirk und die laufende Nummer, unter der die Person im Wählerverzeichnis eingetragen ist. Die Übermittlung der Daten erfolgt bei der Online-Beantragung des Wahlscheins über eine gesicherte, verschlüsselte SSL-Verbindung. Alle übermittelten Daten werden bis zum Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen für Wahlunterlagen elektronisch gespeichert.

Um einen Briefwahlantrag für eine andere Person zu stellen, muss eine schriftliche Vollmacht vorliegen. Dies ist für maximal vier Personen möglich. Wer Briefwahl beantragt hat, erhält zusammen mit dem Wahlschein je einen Stimmzettel für die Wahlen, einen amtlichen Stimmzettelumschlag in der Farbe des Stimmzettels, einen Wahlbriefumschlag und ein Merkblatt zur Briefwahl mit ausführlichen Erläuterungen zum Ablauf. Bei Fragen hilft das städtische Wahlbüro gerne weiter. Es ist erreichbar über die zentrale Telefonnummer 06181 400-0 oder per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.


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