WAM: Ehrlichkeit bei den Finanzen vor der Wahl

Maintal
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In Erwartung eines möglichen Konjunktureinbruchs nach so vielen „fetten“ Jahren hatte die Wahlalternative Maintal (WAM) bereits am 12.01.2020 beantragt, für den Haushalt 2021 ein Konzept für eine Haushaltskonsolidierung zu erstellen und dieses Konzept mit dem Haushaltsentwurf vorzulegen.



In dem Konzept sollten für den Fall der Verschlechterung der Finanzsituation der Stadt Maintal konkrete Einsparvorschläge im Umfang von 1 Mio. € gemacht werden, und zwar keine pauschalen prozentualen Kürzungen in den Budgets, sondern konkrete Darlegungen der Einsparmöglichkeiten. Diese Vorschläge sollten auch nicht in den Haushalt einfließen, sondern nur als Möglichkeit für Einsparungen in „schlechten Zeiten“ dienen.

Dieser Antrag wurde aber von allen anderen Fraktionen abgelehnt. So stand man bei den Haushaltsberatungen für 2021 vor dem Problem, nicht auf ein schon in Ruhe ausgearbeitetes Sparkonzept zurückgreifen zu können. Der Magistrat entschloß sich, gleich auf eines zu verzichten. Auch die Fraktionen von CDU und SPD, die den Haushalt schließlich beschlossen haben, haben keine klare Linie der Einsparung unnötiger Ausgaben gefahren, sondern sogar noch weitere Ausgaben eingefügt.

Das Ziel, das die WAM hier den anderen politisch Tätigen unterstellt, ist, daß man über die Wahl kommen will. Die Rechnung wird danach präsentiert. Dagegen hätte die WAM den Bürgerinnen und Bürgern lieber vorher reinen Wein eingeschenkt. Spätestens nach der Bundestagswahl im Herbst 2021 wird man in Maintal also über Einschnitte oder aber über Steuererhöhungen sprechen müssen. Gerade Bündnis 90/Die Grünen, die viele weitere Stellen im schon 40 Mio. Euro schweren Stellenplan der Stadt schaffen wollten, werden in Steuererhöhungen, wie schon in der Vergangenheit, wahrscheinlich kein Problem sehen. Die WAM sehr wohl.

Die WAM will sich auch in Zukunft für eine Haushaltsführung mit Augenmaß einsetzen. Sie bedauert, daß diese nicht schon eingeleitet wurde. Einsparpotentiale, die die Bevölkerung am wenigsten betreffen, müssen zuerst ausgeschöpft werden. Eine Erhöhung der Grund- und Gewerbesteuer darf nur das allerletzte Mittel sein.


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