In Maintal wählen gehen

Maintal
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Auf einen Umzug folgt der Gang zum Einwohnermeldeamt, um sich umzumelden.



Weil sich dies durch die Corona-bedingte Terminvergabe im Maintaler Stadtladen etwas verzögern kann, ist es möglich, dass Bürger*innen, die bis 31. Januar nach Maintal gezogen sind, noch keine Wahlbenachrichtigung für die Kommunalwahl am 14. März erhalten haben. In diesen Fällen kann noch bis 26. Februar Einspruch eingelegt werden, um noch in das Wählerverzeichnis aufgenommen zu werden.

Wer bis Ende Januar 2021 nach Maintal gezogen ist und noch keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, kann bis kommenden Freitag, 26. Februar, beim Wahlamt der Stadt Maintal formlos Einspruch einlegen und die Aufnahme ins Wählerverzeichnis beantragen. Das Wählerverzeichnis zu den Kommunalwahlen für die Wahlbezirke der Gemeinde liegt noch bis zum 26. Februar während der allgemeinen Öffnungszeiten im Rathaus Maintal, Klosterhofstraße 4-6, 63477 Maintal zur Einsichtnahme aus. Die formlose Mitteilung, die Name, Geburtsdatum und das Datum des Umzugs enthalten sollte, kann gesendet werden an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!. Bei Fragen ist das Maintaler Wahlbüro erreichbar unter Telefon 06181 400-0, per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! oder per Fax an 06181 400-459.


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