Stimmabgabe auch ohne Wahlbenachrichtigung möglich

Maintal
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Es sind vor allem die politischen Entscheidungen auf kommunaler Ebene, die das alltägliche Leben vor Ort prägen.



Wer den politischen Kurs mitbestimmen möchte, sollte deshalb von seinem Wahlrecht Gebrauch machen. Die nächste Möglichkeit dazu bietet die Kommunalwahl am 14. März. Dann wird über die Zusammensetzung von Stadtverordnetenversammlung, Kreistag und Ausländerbeirat neu abgestimmt. Entscheidend für das Wahlrecht ist der Eintrag im Wählerverzeichnis.

Mitte Februar hat das Land Hessen die Wahlbenachrichtigungen verschickt. Diese geben unter anderem Auskunft über den Eintrag im Wählerverzeichnis und das Wahllokal. Außerdem ist mit dem Vordruck auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung der Antrag auf Briefwahl möglich. Aber auch online unter www.maintal.de/wahlen können Wähler*innen ihre Briefwahlunterlagen anfordern. „Das Wahlrecht ist aber nicht allein von der Zusendung der Wahlbenachrichtigung abhängig. Entscheidend ist der Eintrag ins Wählerverzeichnis“, erklärt Gemeindewahlleiter Frank Meisinger.

Deshalb ist sowohl der Antrag auf Briefwahl als auch die Stimmabgabe im Wahllokal unabhängig vom Erhalt der Wahlbenachrichtigung möglich. Briefwahl kann formlos per Mail beantragt werden an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! unter Angabe von Name, Geburtsdatum und Straße, durch die ausgefüllte Rücksendung der Wahlbenachrichtigung oder online über die Webseite der Stadt Maintal. Das Wahlamt prüft nach Eingang des Antrages im Wählerverzeichnis, ob eine Wahlberechtigung vorliegt und für welche Wahl der/die Antragsteller*in wahlberechtigt ist. Die individuellen Wahlunterlagen werden dann an die eingetragene Wohnanschrift in Maintal versandt.

Wichtig ist, dass die Briefwahlunterlagen möglichst früh beantragt werden. Ausgefüllte Briefwahlunterlagen können per Post zurückgeschickt oder auch vor Ort beim Rathaus in Maintal-Hochstadt eingeworfen werden. Wichtig ist, dass der Briefwahlumschlag spätestens am Wahlsonntag um 17:59 Uhr eingeworfen sein muss. Die letzte Leerung erfolgt um 18 Uhr. Briefwahlumschläge können indes nicht am Wahlsonntag im Wahllokal abgegeben werden. Für die Wahl im Wahllokal genügt es, den Personalausweis oder Pass vorzuzeigen. Die Wahlhelfer*innen stellen dann anhand des Wählerverzeichnisses fest, ob ein Wahlrecht besteht und für welche Wahl.

Wer unsicher ist und sich im Vorfeld informieren möchte, ob ein entsprechender Eintrag im Wählerverzeichnis vorliegt, kann dies formlos beim Wahlamt per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! erfragen. Weitere Informationen zur Kommunalwahl sind auf der städtischen Homepage unter www.maintal.de/wahlen veröffentlicht. Dort können unter anderem die Musterstimmzettel für Kreistagswahl, Stadtverordnetenversammlung und Ausländerbeiratswahl eingesehen werden. Speziell zur Ausländerbeiratswahl bietet die hessische Dachorganisation, der Landesverband der kommunalen Ausländerbeiräte in Hessen (agah), auf der Seite https://www.agah-hessen.de/wahl2021/infos-fuer-waehlerinnen/viele-sprachen/ Erläuterungen in 22 Sprachen an.


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