Feuerwerk: Besondere Vorsicht am Windecker Marktplatz

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Aufgrund der bevorstehenden Silvesterfeierlichkeiten weist die Stadt Nidderau darauf hin, dass es nach dem bundesweit geltenden Sprengstoffgesetz ausdrücklich verboten ist, pyrotechnische Gegenstände wie Silvesterfeuerwerk in unmittelbarer Nähe von Fachwerkhäusern abzubrennen.



Außerdem gilt das Verbot für das Benutzen von Raketen und Böllern in der Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altenheimen.

Besondere Vorsicht ist deshalb in den Ortskernen der einzelnen Stadtteile und ganz besonders am Windecker Markplatz geboten. Die Bevölkerung wird deshalb noch mal darauf hingewiesen, dass es verboten ist in diesen Bereichen Silvesterfeuerwerk abzubrennen.


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