Aufgrund der bevorstehenden Silvesterfeierlichkeiten weist die Stadt Nidderau darauf hin, dass es nach dem bundesweit geltenden Sprengstoffgesetz ausdrücklich verboten ist, pyrotechnische Gegenstände wie Silvesterfeuerwerk in unmittelbarer Nähe von Fachwerkhäusern abzubrennen.
Feuerwerk: Besondere Vorsicht am Windecker Marktplatz
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