Damit der Beschluss des Magistrates umgesetzt werden kann, muss dieser von der Stadtverordnetenversammlung als letzter Instanz genehmigen werden. In der nächsten Sitzung der Stadtverordnetenversammlung wird den Stadtverordneten der Magistratsbeschluss zur Erstattung der Kita- Gebühren zur Genehmigung vorgelegt.
Nähere Informationen können gerne im Familienzentrum, Fachbereich Soziales, Tel. 06187/ 299-250; Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! erfragt werden.
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