Kontaktverbot: Verstöße in Vereinsheimen und auf öffentlichen Plätzen

Nidderau
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Seit über einer Woche besteht ein bundesweites Kontaktverbot für den öffentlichen Raum. Die entsprechende Verordnung des Landes Hessen wurde über alle Medien kommuniziert. Unter anderem sind auch sämtliche Freizeitaktivitäten, welche eine Ansammlung von Menschen mit sich bringen, zur Bekämpfung des Coronavirus untersagt.



Allerdings wurden am Wochenende in Nidderau bei Kontrollen des städtischen Ordnungsamts und durch Hinweise aus der Bevölkerung wiederholt Verstöße gegen diese Anordnung festgestellt. So kam es an öffentlichen Plätzen in Nidderau immer noch zu größeren Ansammlungen von Menschen, die gemeinsam das schöne Wetter nutzen wollten und dabei den Mindestabstand missachteten. Auch Vereinsheime und -gelände stellen dabei keine Ausnahme dar.

Das vorrangige Ziel der Verordnung ist es, die Ausbreitung der neuartigen Lungenkrankheit zu verlangsamen und Risikogruppen zu schützen. Hier ist die persönliche Verantwortung aller gefragt. Es wird an die Bürgerschaft appelliert, den angeordneten Abstand von 1,5 Meter einzuhalten und gemeinsame Spaziergänge auf die in ihrer häuslichen Gemeinschaft lebenden Angehörigen zu beschränken.

Zur Überwachung der Einhaltung der genannten Vorgaben werden in den kommenden Tagen verstärkte Kontrollen durchgeführt und nötigenfalls entsprechende Sanktionen verhängt. Jede Bürgerin und jeder Bürger kann durch die Beachtung des Kontaktverbots seinen Beitrag zur Eindämmung der Corona-Pandemie leisten.


Ihnen ist etwas Interessantes aufgefallen im Main-Kinzig-Kreis? Schreiben Sie uns an info@vorsprung-online.de


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