Alle Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung hinfällig

Nidderau
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"Die Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung vom 16.09.2020 sind nicht rechtmäßig zustande gekommen und somit hinfällig", so die CDU Nidderau in einer Pressemitteilung.



Und weiter: "Wie konnte das passieren? Im hitzigen Hin und Her über das Abstimmungsprocedere in der Stadtverordnetenversammlung (dürfen alle Stadtverordneten abstimmen oder nur ein Teil der Stadtverordneten dem jeweiligen Kräfteverhältnis der Fraktionen entsprechend?) hatte der Nidderauer Stadtverordnetenvorstehers Gunther Reibert (SPD) per eigener Entscheidung den von den Bürgerinnen und Bürgern gewählten Stadtverordneten das Stimmrecht entzogen. Da dies in dieser Form nicht zulässig ist, sind alle in der genannten Parlamentssitzung gefällten Beschlüsse nicht rechtmäßig zustande gekommen und somit auch anfechtbar. In der genannten Stadtverordnetenversammlung ließ der Stadtverordnetenvorsteher demnach für die CDU-Fraktion nur vier Stimmen zu, obwohl zehn Stadtverordnete der CDU anwesend waren. Die Stadtverordneten der CDU-Fraktion hatten sowohl im Ältestenrat, vertreten durch den stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden Thomas Warlich, als auch zu Beginn der Stadtverordnetenversammlung klar zum Ausdruck gebracht, dass sie von ihrem Stimmrecht Gebrauch machen wollen und nicht mit einer Einschränkung des Stimmrechts einverstanden sind. Auch auf Rückfragen nach der rechtlichen Begründung für den Stimmrechtsentzug konnte Herr Reibert keine Angaben machen, sondern berief sich darauf, dass er dies zusammen mit dem Bürgermeister so entschieden hat."

Im Nachgang zur Stadtverordnetenversammlung reichte die CDU-Fraktion Beschwerde bei der Kommunalaufsicht des Main-Kinzig-Kreises ein. Im Antwortschreiben heiße es eindeutig, dass eine Abstimmung in "doppelter Ausschussstärke" nicht vom Stadtverordnetenvorsteher "verordnet werden könne. Dieses Abstimmungsverhalten sei nur zulässig, wenn alle Mandatsträger damit einverstanden seien, was bei der besagten Sitzung aber nicht der Fall gewesen sei. Weiterhin heiße es in dem Schreiben, dass die von der Abstimmung ausgeschlossen Mandatsträger dies über ein sogenanntes Organstreitverfahren verwaltungsrechtlich überprüfen lassen könnten.

Warum hat sich die CDU nun so vehement dagegen gewehrt? Dazu Thomas Warlich: "Der Stadtverordnetenvorsteher hat den Stadtverordneten ihr ureigenstes Recht, nämlich das Stimmrecht, entzogen. Wurden hier bewusst demokratische Rechte mit Füßen getreten? Trotz der Ankündigung einer Beschwerde durch die CDU wurde der Mandatsentzug ohne Gefühl für demokratische Spielregeln durchgesetzt. Hier wurden demokratische Grundrechte vom Stadtverordnetenvorsteher und vom Bürgermeister nicht beachtet. Aber auch der SPD-Fraktionsvorsitzende Andreas Bär, gleichzeitig Bürgermeisterkandidat, und der Fraktionsvorsitzende von Bündnis 90/Die Grünen, Gerrit Rippen, ließen es an politischem Gefühl fehlen. Wir sehen uns durch die Antwort der Kommunalaufsicht in unserer demokratischen Rechtsauffassung bestätigt."

Und Ulrike Hübner, ebenfalls stellvertretende Fraktionsvorsitzende, ergänzt: "Inmitten der ersten Corona-Welle  im Frühjahr wurde in Nidderau die sogenannte Abstimmung in doppelter Ausschussstärke beschlossen. Begründet wurde dies damit, dass die Kommunalpolitik auch weiterhin handlungsfähig bleiben kann, auch wenn nicht alle Parlamentarier aus gesundheitlichen oder anderen Gründen an den Sitzungen teilnehmen können oder wollen. Damit waren wir als CDU Nidderau einverstanden. Dies wurde dann aber ohne Begründung auch in der Septembersitzung beibehalten.“ Und weiter: „Besonders ärgerlich fand ich außerdem das Hickhack im Vorfeld der Stadtverordnetenversammlung, denn wir hatten sowohl die Information, dass die Abstimmung in normaler Stärke stattfinden wird, als auch die Mitteilung, dass wieder nur in doppelter Ausschussstärke abgestimmt werden kann. Wie kann es zu solch gegensätzlichen Informationen kommen? Weiß die eine Hand denn nicht, was die andere macht?"

Die CDU-Fraktion prüft, ob sie den Rücktritt des Stadtverordnetenvorstehers fordern will, da er seine Funktion missbraucht habe. Es handele sich immerhin um einen Vertrauensbruch gegenüber den gewählten Stadtverordneten, die ihm bei seiner Wahl zum Vorsteher ihre Stimme gegeben hätten. Des Weiteren fordert die CDU Nidderau eine erneute, diesmal ordnungsgemäße Stadtverordnetenversammlung, in der alle Tagesordnungspunkte der Sitzung vom 16.09.2020 wiederholt werden.


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