Nidderauer Haushaltseinbringung erfolgt in 2020

Nidderau
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Gemäß § 97 HGO, Erlass der Haushaltssatzung, sind die Abläufe zum Erlass der Haushaltssatzung klar geregelt.



"Der Magistrat stellt den Entwurf auf und legt ihn der Stadtverordnetenversammlung zur Beratung und Beschlussfassung vor. Der Entwurf der Haushaltssatzung mit ihren Anlagen wird von der Stadtverordnetenversammlung in öffentlicher Sitzung beraten und beschlossen. Zuvor soll der Entwurf im Finanzausschuss der Stadtverordnetenversammlung eingehend behandelt werden. Alleine daraus ergeben sich Fristen und Termine, die von der Verwaltung eingehalten werden müssen Die geplante Haushaltseinbringung im September wurde aufgrund der Auswirkungen der Corona Pandemie auf die Haushaltsplanungen auf den Dezember verschoben", heißt es in einer Pressemitteilung aus dem Rathaus.

Die Gespräche zwischen den kommunalen Spitzenverbänden und den Ministerien seien am 06.11.2020 vorgestellt worden. Die Bewertungen und Berechnungen durch den Hessischen Städte und Gemeindebund am 12.11.2020 an die Kommunen übermittelt worden. "Wer an den täglichen Prozessen und Veränderungen in der Corona Pandemie nicht aktiv teilnimmt, kann nicht einschätzen, wieviel neue Meldungen eingehen, die unmittelbare Auswirkung auf den Haushalt haben. Die Mandatsträger erwarten vom Magistrat ein umfassendes und aktuelles Werk. Vom Hessischen Ministerium des Innern und Sport gingen in dieser Woche die Orientierungsdaten für die Finanzplanung der Jahre 2021-2024 unter Einbeziehung der Ergebnisse der Interimssteuerschätzung als auch der Ergebnisse der Gespräche mit den Kommunalen Spitzenverbänden bei den Kommunen ein", heißt es aus dem Rathaus weiter.

Abschließend lautet es in der Pressemitteilung: "Wie weit greift das Recht auf freie Meinungsäußerung? Wenn ein Bürger in einem Leserbrief und den sozialen Medien schreibt, dass alle Informationen zum Thema Haushalt zurückgehalten werden, um einem der beiden Bürgermeisterkandidaten nicht zu schaden, ist dies eine haltlose Unterstellung. Hier werden die Verantwortlichen, die nach Recht und Gesetz handeln und im Sinne der Bürgerinnen und Bürger Nidderaus agieren, in Misskredit gebracht. Nur weil „Nichtfachleute“ diese komplexen Planungsprozesse nicht überblicken, berechtigt dies noch lange nicht die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadt Nidderau immer wieder mit Unwahrheiten und Unterstellungen in ein schlechtes Licht zu rücken. Stattdessen sollten die handelnden Personen zur fundiert vorbereiteten Sacharbeit zurückkehren."


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