Streit mit Bürgermeister: FWG schaltet Bauaufsicht ein

Nidderau
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Der Streit in Nidderau zwischen der Freien Wählergemeinschaft (FWG) und Bürgermeister Gerhard Schultheiß (SPD) geht weiter.



Auf ein Schreiben aus dem Rathaus (wir berichteten) anwortet nun wiederum die FWG in einem Offenen Brief. Nachfolgend der Text im Wortlaut.

"Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Bürgermeister Schultheiß, besten Dank für die uns in Auszügen (das Original liegt leider trotz Freigabe durch die Verbandsspitze nicht vor) überlassene Einschätzung des Regionalverbandes, die rechtlich nicht bindend ist. Hier ergeben sich zudem unsererseits einige Fragen und Anmerkungen. Zunächst weisen wir daraufhin, dass es sich bei dem offenen Brief nicht, wie von Ihnen angenommen, um einen alleinigen, 'neuerlichen Vorstoß'unseres Mitgliedes Anette Abel handelt, sondern um einen Brief der FWG insgesamt. Wir bitten demzufolge um Stellungnahme, welchen Hintergrund diese Aussage hat beziehungsweise welche Absicht mit der Aussage verfolgt wird.

Zu den dem Regionalverband überlassenen Plänen stellt sich uns die Frage, welche Pläne dem Regionalverband Ihrerseits vorgelegt wurden. Die den Stadtverordneten und der Öffentlichkeit vorgestellten Pläne sind aufgrund des durch Zuschüsse geförderten Anbaus der Kita Eichen schon aufgrund der erforderlichen Abstandsflächen obsolet, was bereits von dem designierten Bürgermeister Herrn Bär in der Sitzung des Struktur- und Bauausschusses am 11.01.2021 festgestellt wurde. Zur Stellung eines (Regional-)Verbandes: Verbände sind Personenvereinigungen natürlicher oder juristischer Personen als Mitglieder, die sich freiwillig zur Verfolgung gemeinsamer Interessen und Ziele zusammengeschlossen haben und über eine festgelegte interne Organisationsstruktur auf der Grundlage einer privatrechtlichen oder öffentlich-rechtlichen Satzung verfügen. (Quelle: Wikipedia).

In Ihrer Eigenschaft als Bürgermeister der Stadt Nidderau sind Sie zurzeit nicht nur Mitglied der Verbandskammer und des Haupt- und Finanzausschusses des Regionalverbandes, sondern stellvertretender Vorsitzender eben dieser Kammer. Herr Landrat Stolz ist Mitglied des erweiterten Vorstands des Regionalverbandes. Damit ist eine tatsächliche Unabhängigkeit der Stellungnahme aus unserer Sicht nicht mehr gegeben. Herr Landrat Stolz ist als Kreisbehörde zudem Beklagter in dem Verfahren um die Baugenehmigung der Nidderhalle.  Eine endgültige Entscheidung steht hier noch aus. Wir betonen noch einmal, dass die angestrebte Mediation lediglich die Rechtsfolgen mindern kann, die Entscheidung selbst aber nicht aufhebt. In dem Zusammenhang weisen wir u.a. darauf hin, dass zwar das Lärmgutachten Grund für die anhängige Klage war, das Verwaltungsgericht aber festgestellt hat, dass eine Beurteilung nach § 34 BauGB nicht gegeben ist. Maßgeblich wäre eine Beurteilung nach § 35 BauGB (Außenbereich) gewesen. Bereits die Machbarkeitsstudie empfiehlt zunächst die Aufstellung eines Bebauungsplanes, der u.a. eine vom Regionalverband empfohlene Umweltprüfung sowie die Beteiligung der Öffentlichkeit beinhalten würde. Die beklagte Kreisbehörde hält an ihrer rechtlichen Einschätzung fest. Maßgeblich ist letztendlich aber die Entscheidung des Gerichts. Auch das von Ihnen in Auszügen angeführte Rechtsgutachten verdeutlicht lediglich die Situation, dass unterschiedliche Rechtsmeinungen vorliegen. Ebenfalls in diesem Zusammenhang verweisen wir auf die einschlägige Rechtsprechung zu Klarstellungssatzungen, die einen Bereich betreffen, der im Flächennutzungsplan als Grünfläche und in diesem Fall auch als Vorbehaltsfläche für besondere Klimaschutzfunktionen vorgesehen ist. Auf das von uns angeführte Urteil wird nicht eingegangen. Bis zum jetzigen Zeitpunkt konnte nicht dargelegt werden, inwiefern sich das Gebäude nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt (vgl. Machbarkeitsstudie).

Die FWG wird daher die obere Bauaufsicht des Regierungspräsidiums Darmstadt bitten, den Vorgang eingehend zu prüfen. Sofern die Stadt Nidderau zwischenzeitlich eine neue, uns und der Öffentlichkeit nicht bekannte Planung hat erstellen lassen, bitten wir um Überlassung dieser Planung sowie um Mitteilung, wer die Kosten für diese Planungen übernimmt. Insgesamt verweisen wir noch einmal auf die Ausführungen des Umweltbundesamtes, dass empfiehlt, die Vorbehaltsflächen für besondere Klimafunktionen von Bebauung freizuhalten. Die der Öffentlichkeit vorgestellten Pläne betreffen keineswegs 'nur einen untergeordneten Teil am westlichen Rand der Fläche entlang der Höchster Straße', sondern beeinflussen bereits aufgrund der geplanten Höhe von ca. 11 m und der Länge von ca. 60m in erheblichem Maße die Luftzirkulation und damit die Frischluftzufuhr der dahinterliegenden Gebäude. Letztendlich weisen wir darauf hin, dass 'der Magistrat' zunächst der Meinung war, nicht verpflichtet zu sein, das Urteil zur Verfügung stellen zu müssen. Es wurde angeboten dies im nichtöffentlichen Teil einer Niederschrift anzuhängen. Erst der konkrete Hinweis, dass zwar keine Verpflichtung bestünde, Urteile aber in der Regel öffentlich sind, 'veranlasste' 'den Magistrat' zur 'Veröffentlichung'. Der entsprechende Mailverkehr kann den Mitgliedern des Magistrats jederzeit zur Verfügung gestellt werden."


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