Appell des Ordnungsamtes: Besen schwingen und Hecke schneiden

Nidderau
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Die Stadtverwaltung Nidderau richtet einen Appell an alle Hauseigentümerinnen und -eigentümer, den Besen zu schwingen und mit der Heckenschere zu schnippeln.



"Der Grund: Saubere und sicher zu passierende Gehwege werden als wesentlicher Wohlfühlfaktor empfunden. Immer mehr Menschen sehen diesen persönlichen Wohlfühlfaktor jedoch beeinträchtigt. Im Fachbereich Ordnungswesen häufen sich deshalb die Beschwerden über Wildwuchs, weil Büsche und Bäume in die Gehwege hineinreichen und das Gehen teilweise zum Slalomlauf wird", heißt es in einer Pressemitteilung.

„Wir kommen mit den Anschreiben von Hauseigentümern auf Grund von Beschwerden durch Bürgerinnen und Bürger aktuell gar nicht mehr hinterher“, berichtet Alexandra Nolte, Fachbereichsleiterin Ordnungswesen bei der Stadt Nidderauer. Wenn Fußgänger die Gehwege nicht mehr uneingeschränkt nutzen können, sei das ärgerlich. Wenn Kinder teilweise auf die Straße ausweichen müssen, berge das aber Gefahren für die kleinsten Mitbürger.

Eine Durchgangshöhe von 2,5 Metern für Fußgänger und ein Lichtraumprofil von 4,5 Metern für Fahrzeuge sind gesetzlich vorgeschrieben. Im Hessischen Straßengesetz ist geregelt, dass Anpflanzungen aller Art, wenn sie die Sicherheit oder Leichtigkeit des Verkehrs beeinflussen, nicht angelegt werden dürfen. Vom Grundstück auf öffentliche Straßen ragender Bewuchs ist zu beseitigen. Das gilt auch für die Sauberkeit der Straßenrinne. Exakt geregelt ist das in der Straßenreinigungssatzung der Stadt Nidderau.


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