VdK informiert über Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht

Nidderau
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Viele Bundesbürger haben sicherlich schon einmal über die Notwendigkeit einer Patientenverfügung und einer Vorsorgevollmacht nachgedacht.



Jeder Mensch kann aufgrund eines Unfalls oder einer plötzlichen schweren Erkrankung unabhängig vom Alter in eine Situation geraten, in der er nicht mehr handlungsfähig ist. Deshalb ist es so wichtig, sich rechtzeitig Gedanken darüber zu machen, wer in solch einem Fall die notwendigen Entscheidungen trifft und die persönlichen Angelegenheiten regelt. Denn Angehörige sind rechtlich nicht automatisch befugt, die Interessen von Pflegebedürftigen zu regeln. All dies kann in der Vorsorgevollmacht und der Betreuungsverfügung vorab geregelt werden.

In einer Patientenverfügung kann man festlegen, wie man am Ende seines Lebens behandelt werden möchte und welche medizinischen Maßnahmen unterlassen werden sollen. Über Einzelheiten von Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung, Patientenverfügung und Ehegattennotvertretungsrecht wird Ralf Keim (Kassenführer) vom Ortsverband Nidderau des Sozialverbands VdK informieren:

Datum: Donnerstag, 8. Februar 2024
Uhrzeit: 19:30 Uhr
Wo: Familienzentrum im Nidder Forum, Sitzungssaal

vdkpatniddinfr az


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