Grüne Kritik am Bürgermeister: Eher Bauchgefühl als rationale Politik

Niederdorfelden
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„Wer mit einer solchen Aussage 'Sicher haben wir im Vergleich mit ähnlich großen Kommunen gute Steuereinnahmen. Doch die Nähe zu Frankfurt hat auch eine Kehrseite', (Bürgermeister Büttner im Hanauer Anzeiger vom 03.01.2019) in eine Verfassungsklage geht, hat entweder das Prinzip einer Verfassungsklage nicht verstanden oder hat sich verleiten lassen, auf seinen Bauch zu hören, anstatt rationale Erwägungen anzustellen“, so der Vorsitzende des grünen Ortsverbandes aus Niederdorfelden, Matthias Zach.



„Ob der KFA gerecht oder ungerecht ist, ob Entscheidungen der Gerichte gerecht oder ungerecht sind, wird nie vor einem Verfassungsgericht beurteilt“, so Zach weiter. Vor dem Staatsgerichthof könne es nur um die Frage gehen, ob ein hessisches Gesetz, ob dieses Gesetz zum Kommunalen Finanzausgleich verfassungsgemäß sei. „Wer da keine guten Argumente hat, ja sogar öffentlich bestätigt, dass die Gemeinde im Vergleich zu anderen Kommunen gut dasteht, muss mit der Abweisung der Klage rechnen und hätte sich das Geld der Steuerzahler aus Niederdorfelden sparen können“, spart Zach nicht mit Kritik.

Die Faktoren seien doch gewesen,
1. dass Niederdorfelden im Referenzjahr des Kommunalen Finanzausgleich 2010 abundant gewesen sei, damals sogar noch entgegen aller Logik die Mindestsumme von 10.000 Euro Schlüsselzuweisung erhalten habe.
2. Fakt sei doch auch, dass der Staatsgerichtshof schon im sog. „Alsfeld-Urteil“ von 2013 die sog., „Korridorlösung“, die auch jetzt angewandt wurde, als rechtens beurteilt hatte.
3. Fakt sei zudem, dass auch die Solidaritätsumlage, die Herr Bürgermeister Büttner jetzt beklage, damals als sog. „Abundanzumlage“ bezeichnet, ebenfalls als rechtens bezeichnet wurde.
ViSdP: Ortverband Bündnis 90/ Die Grünen, Matthias Zach, An der Gänsweide 18, 61138 Niederdorfelden|

„Es stellt sich für uns die Frage, was für einen Sinn eine Verfassungsklage macht, wenn alle rationalen Faktoren unberücksichtigt bleiben. Ging es um Bauch, ging es um Parteipolitik oder ging es einfach darum, mal zu klagen? Zudem: Die Kommunen des Landes Hessen untereinander und nicht nur das Land Hessen haben aus unserer Sicht, so die Grünen weiter, für eine Angleichung der Lebensverhältnisse und der diesen zugrunde liegenden finanziellen Situation zu sorgen. „Die Entscheidung des Staatsgerichtshofes hat mit dieser Entscheidung den Solidaritätsgedanken gestärkt“, so Matthias Zach. Das könne in einer Zeit der beginnenden Auflösung, des sich verstärkenden Egoismus und des Nationalismus nur gut sein.


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