"Hortbetreuungsverein Kinderlobby hat Misstrauen nicht verdient"

Niederdorfelden
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In der Gemeindevertretung am 07. Mai – der ersten unter Anwendung der besonderen Schutzmaßnahmen wegen Corona – standen unter anderem zwei Anträge zur Kinderbetreuung auf der Tagesordnung.



Einmal die „Aussetzung und Erstattung der Kindergartenbeiträge inclusive des Essensgeldes für die Dauer der Schließung aufgrund der Corona-Pandemie“ und der Antrag der Kinderlobby auf „Erstattung der Betreuungsgebühren und Cateringkosten für den Zeitraum der Schließung aufgrund der Corona-Pandemie vom 16.03.-19.04.2020.

Die Grünen unterstützten ausdrücklich beide Anträge, da viele Eltern durch die Auswirkungen von Corona auch finanziell stark beeinträchtigt seien. "Es ist dabei selbstverständlich Aufgabe des Parlamentes, die durch die gefassten Beschlüsse gegeben Zuschüsse an Organisationen und ihre Verwendung zu überprüfen, auch und vielleicht auch gerade in Zeiten von Corona", so der Vorsitzende des grünen Ortsverbandes, Matthias Zach. "Allerdings“, so der Fraktionsvorsitzende von Bündnis 90/DIE GRÜNEN in der Gemeindevertretung von Niederdorfelden, Horst Schmidt, „was dabei nicht geht, ist eine unterschiedliche Herangehensweise. Wenn Eltern in der Kinderbetreuung der Kindertagesstätten ihre Beiträge erstattet erhalten und dies, so der Antrag, bis zur Wiedereröffnung nach Corona, dann sollte dies auch für die Elternbeiträge eines Hortvereines, hier der Kinderlobby, gelten, die ja diese Aufgabe für die Gemeinde erfüllt."

Die 'spannenden' Fragen des Fraktionsvorsitzenden der SPD, Carsten Frey, welche Zuschüsse sonst noch an die Kinderlobby geflossen seien, wie viele Eltern betroffen gewesen seien und wie die Gelder verwendet worden seien, würden von der Kinderlobby selbstverständlich beantwortet werden "und es gibt ja auch schon die Zusage, gegebenenfalls erhaltene weitere Zuschüsse an die Gemeinde weiterzugeben", so Horst Schmidt. Dafür sei ein besonderer Beschluss der Gemeindevertretung völlig unnötig. Dieser komme einem Misstrauensvotum der ehrenamtlichen Arbeit des Vereins Kinderlobby gleich und strafe alle bisherigen Lobeshymnen über die wertvolle ehrenamtliche Arbeit des Vereins Lügen.

Der Ortsverbandsvorsitzende Zach fügt noch hinzu, dass dies dann auch für die Jugendbetreuung, die durch die AWO Süd-Hessen betrieben und durch die Gemeinde bezahlt werde, gelten müsse: "Auch die AWO muss im Rechenschaftsbericht darlegen, welche Zuschüsse sie beantragt hat und welche geflossen sind. Auch die AWO ist hoffentlich angewiesen worden, analog zu den Forderungen der Gemeinde an die Kinderlobby, alles zu tun, um die Kosten für die Gemeinde zu senken."

Während also die Eltern der Kinder im Hortverein Kinderlobby auf Antrag nur bis zum 19.4. die Betreuungsgebühren inklusive der angefallenen Kosten für den Caterer erstattet bekommen und der Verein danach aufgefordert worden sei, Kurzarbeitergeld für ihre Beschäftigten zu beantragen, würden die Eltern in der Kinderbetreuung diese Aufwendungen bis zum Ende der Pandemie erstattet bekommen. "Zudem hatte der Fraktionsvorsitzende der SPD mündlich einen Ergänzungsantrag gestellt, der die Verwendung der Gelder, die Höhe weiterer Zuschüsse und die Anzahl der davon profitierenden Eltern eingefordert hatte", heißt es in der Pressemitteilung der Grünen abschließend.


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