Neuwahl des Bürgermeisters wegen Corona-Krise verschoben

Rodenbach
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Angesichts der allgemeinen Infektionslage nach dem Ausbruch des Corona-Virus hat der hessische Landtag kurzfristig ein „Gesetz zur Sicherung der kommunalen Entscheidungsfähigkeit und zur Verschiebung der Bürgermeisterwahlen“ beschlossen.



Damit können auch die für den 10. Mai 2020 vorgesehenen Bürgermeisterwahlen in Rodenbach nicht stattfinden und werden auf einen Zeitpunkt nach dem 1. November 2020 verschoben. Die bestehenden Wahlvorschläge bleiben von der Verschiebung unberührt. Gleichzeitig erhält der Finanzausschuss der Gemeinde ein Eilentscheidungsrecht für Angelegenheiten, die eigentlich der Gemeindevertretung vorbehalten sind.

Hintergrund dieser neuen Gesetzeslage ist die Befürchtung, dass einige Kommunalparlamente aufgrund der Corona-Krise und der damit verbundenen Ansteckungsgefahren möglicherweise ihre Entscheidungsfunktion nicht werden ausüben können. Die Verschiebung der Bürgermeisterwahlen (dies betrifft neben Rodenbach auch eine Reihe anderer hessischer Gemeinden) wird mit der Gefährdung der öffentlichen Gesundheit durch Ansteckung und Verbreitung mit dem Corona-Virus begründet. Alle anderen denkbaren Maßnahmen werden entweder als unzulänglich angesehen oder als noch erheblichere Eingriffe in rechtliche Grundlagen und das kommunale Selbstbestimmungsrecht.

Jan Lukas, der Vorsitzende der SPD Rodenbach, hatte eine solche oder ähnlich lautende Entscheidung bereits erwartet und hält sie auch für richtig: „Wie sollen wir in solch einer Situation einen Wahlkampf machen, in der die sozialen Kontakte eingeschränkt werden müssen? Hausbesuche, Wahlveranstaltungen, Plakate kleben, Wahlstände. All das ist nicht möglich und in der jetzigen Zeit auch nicht vermittelbar. Wir alle haben derzeit wichtigere Dinge zu tun, was im Übrigen auch für unseren Kandidaten, Klaus Schejna, in besonderem Maße gilt.“

Für den Bürgermeister Klaus Schejna (SPD) ist es derzeit ebenfalls nicht vorstellbar, in dieser Situation einen Wahlkampf zu führen. Er wird sein Amt als Bürgermeister Rodenbachs ab dem 9. September, dem Tag seiner Ernennung vor 6 Jahren, kommissarisch weiter ausüben. Ein neuer Wahltermin nach dem 1. November muss von der Gemeindevertretung beschlossen werden.


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