Reduzierung der Windkraftvorrangflächen rund um Ronneburg

Ronneburg
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Regierungspräsidium und Regionalverband FrankfurtRheinMain legen veränderten TPEE vor.



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Für Ronneburg enthält der neue Vorschlag die Streichung der beiden Windkraftvorrangflächen an der Gemarkungsgrenze nach Gründau sowie die deutliche Reduzierung der beiden Windkraftvorrangflächen an der Hammersbacher und Büdinger Gemarkungsgrenze.

Im April des Jahres 2017 nahmen die Gemeindegremien einstimmig folgende Positionierung vor, die bis heute Gültigkeit hat. Demnach wurde der Gemeindevorstand beauftragt, eine ablehnende Stellungnahme zu den Windkraftvorrangflächen 5301, 5302, 475 und 914 in vier Punkten im Rahmen der TPEE-Offenlagefrist abzugeben:
 Denkmalschutz: Forderung der A-Kategorisierung Burg Ronneburg
 Artenschutz: Beachtung geschützter Arten -Einschränkungen in der eigenen Bauleitplanung durch Nachbar Büdingen: Immissionen schränken zukünftige Ronneburger Interessen ein
 Umfassung/Umzingelung: Vier Windkraftvorrangflächen stellen eine Umfassung oder Umzingelung der drei Ortsteile Ronneburgs dar.
 Gemeinsamen Interessen mit der Gemeinde Gründau sind als interkommunalen Textbausteinen zu erarbeiten.

Als einen der Hauptangriffspunkte dient(e) die unterschätzte Bedeutung der Burg, wo wir einen regional weitbeachteten Fotowettbewerb initiierten. Weiterhin wurde eine Arbeitsaufteilung mit der Bürgerinitiative „Rettet das Ronneburger Hügelland“ e.V. vorgenommen, die mit der Falknerei auf der Burg Ronneburg das Thema Artenschutz akribisch aufbereitete. Mit dieser Vorgehensweise war die Gemeinde Ronneburg und alle Beteiligte gut vorbereitet für die Abgabefrist von Unterlagen im Rahmen der Offenlagefrist des TPEE bis 31.07.2018. Weiterhin wurde auch mit dem Fotowettbewerb zur Thematisierung der fehlenden A-Kategorisierung der Burg Ronneburg vom Bürgermeister organisiert, um die Ignorierung des Denkmalschutzes seitens der Behörden deutlich zu machen. Der Fotowettbewerb fand landesweite Beachtung.

Neuer TPEE im November 2018:
 RP: Planungsregion Südhessen außerhalb des Regionalverbandes: o Fläche 2-914, Gemeinde Gründau zur Streichung vorgeschlagen
o Fläche 2-475a, Gemeinde Büdingen im Vorschlag um 41,3 ha auf 20,9 ha reduziert

 Regionalverband FrankfurtRheinMain o Fläche 5301, Gemeinden Ronneburg, Hammersbach, Neuberg im Vorschlag um 61,2 ha auf 65,3 ha reduziert
o Fläche 5302, Gemeinde Gründau zur Streichung vorgeschlagen

Die neuen Unterlagen sind mit den Streichungen und Reduzierungen der vier Flächen als wichtigen Teilerfolg zu sehen. Es wird nun anerkannt, dass Ronneburg nicht mit soviel Windkraftvorrangflächen umzingelt werden darf (Siehe neue Karte).

„Im Rahmen dieses Teilerfolges ist der Bürgerinitiative und der Falknerei Reinhard auf der Burg Ronneburg großen Dank auszusprechen, denn deren akribische und fachlich einwandfreie Dokumentation hat diesen Erfolg mit bewirkt. Weiterhin hat die Aufgabenverteilung den jetzigen Teilerfolg gemeinschaftlich erreicht. Auch die Zusammenarbeit mit der Gemeinde Gründau und Bürgermeisterkollegen Gerald Helfrich möchte für die gute Zusammenarbeit danken“, zeigt sich Bürgermeister Andreas Hofmann dankbar und mit dem neuen Sachstand zufrieden. „Weiterhin sehen wir das vorliegende Ergebnis nur als Teilerfolg und werden weiter die Streichung aller vier Flächen fordern, da die nun vorgenommenen Reduzierungen und Streichungen unserer Arbeit Recht geben. Um die Gemarkung Ronneburgs kann es auch weiterhin aus artenschutzfachlicher und denkmalschützerischer Sicht keine Windkraftanlagen geben. Auch die Frage nach Immissionen als Beeinträchtigung für die Menschen und die Einschränkung unserer Bauleitplanung stehen nach wie vor gegen die restlichen Flächen 5301 und 475. Somit bleibt festzuhalten, dass wir mit den Windkraftvorrangflächen längst nicht "fertig" sind“, erklärt Bürgermeister Andreas Hofmann kämpferisch.

Foto: Verbleibende Flächen: Kartenauszug aus dem abschließenden TPEE-Entwurf vom November 2018.
Foto: Kartenauszug aus dem abschließenden TPEE-Entwurf vom November 2018.


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