Ob er jemals wieder in den Genuss einer Fahrerlaubnis kommen wird, steht in den Sternen.
Gestoppt wurde er am 21. Oktober 2017 im Lützelhäuser Weg in Gelnhausen, nach einer anschließenden Blutentnahme wurde ein Maximalwert von 1,56 Promille ermittelt. Doch das war noch nicht alles: Das Fahrzeug, mit dem unterwegs war, war nicht zugelassen und auch nicht versichert, außerdem waren falsche Kennzeichen angebracht. Der Führerschein war dem gelernten Dachdecker bereits im September 2013 entzogen worden, im Jahr drauf war er an einer medizinisch-psychologischen Untersuchung gescheitert.
Strafrechtlich war er bislang noch nicht in Erscheinung getreten, was ihn diesmal noch vor einer höheren Strafe bewahrte. Verurteilt wurde er wegen vorsätzlichem Fahren ohne Fahrerlaubnis, fahrlässiger Trunkenheit im Verkehr, Kennzeichenmissbrauch und einem Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz zu einer Geldstrafe in Höhe von 2.100 Euro (70 Tagessätze á 30 Euro), außerdem wurde ein zwölfmonatige Führerscheinsperre verhängt. Das Urteil ist rechtskräftig.
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