Bürgerbeteiligung empfiehlt Planungen für das Kirchenumfeld

Hüttengesäß
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Nach dem der Arbeitskreis Dorfentwicklung das Konzept für das Hüttengesäßer Kirchenumfeld an die Gemeindevertretung weitergeleitet hatte, erfolgte am Dienstag, 28.08.2018 im Sitzungssaal des Rathauses, die Beratung im zuständigen Ausschuss für Bürgerbeteiligung und Dorfentwicklung.



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Architekt Hartmut Kind, SP PLUS, und Bürgermeister Andreas Hofmann (SPD) stellten den Parlamentariern die Planungen zur Sanierung der Kirchtreppe, die barrierefreie Wegeverbindung zur evangelischen Kirche und weitere Bestandteile des Konzeptes vor. Am Ende der Sitzung empfahlen die Ausschussmitglieder einstimmig die vorliegende Planung zur Beschlussfassung in der Gemeindevertretersitzung am 13.09.2018.

Ausschussvorsitzende Ingrid Schäfer (SPD) begrüßte alle Anwesenden und eröffnete die Diskussionsrunde. Da wesentliche Bestandteile des Konzeptes bereits den Fraktionen bekannt waren, drehte sich die Beratung im Wesentlichen um Details des Konzeptes, u.a. wie die künftige Beleuchtung der kommunalen Kirchtreppe. Aufgrund der Bedeutung der Treppenanlage im Bereich der Kirchstraße soll zur besseren Veranschaulichung der Planungsvorschlag visualisiert und der Gemeindevertretung im Laufe der Vorbereitungen präsentiert werden.

Weitere wichtige Bestandteile der Planung ist die Herstellung einer behindertengerechten Wegeverbindung durch die Kirchgärten in Richtung evangelische Kirche und eine öffentliche Toilettenanlage. Weiterhin sind Sitzmöglichkeiten vorgesehen. Zur Aufwertung des Kirchenumfelds sind Begrünungsmaßnahmen und zusätzliche Sitzmöglichkeiten geplant.

Im Grundsatz wurde das Planungskonzept befürwortet. Die Ausschussmitglieder empfahlen der Gemeindevertretung am 13.09.2018 die Fortführung der Planung und Umsetzung des Gesamtkonzeptes sowie die vorläufige Kostenschätzung zu beschließen. „Gegenwärtig nehmen wir 340.000 Euro Baukosten inkl. Planungskosten für die Baumaßnahme an. Hierbei handelt es sich noch um vorläufige Kosten, die in der weiteren Planung konkretisiert werden müssen. Jetzt geht es darum, am 13.09.2018 ein grundsätzliches Votum abzugeben, damit zum 30.09.2018 der Antrag auf Förderung beim Amt für den ländlichen Raum des Main-Kinzig-Kreises vorgelegt werden kann“, erläutert Bürgermeister Andreas Hofmann die weitere Vorgehensweise und bedankt sich bei den Gemeindevertretern über die konstruktive Diskussion.

Foto: Die Ausschuss- und Gemeindevorstandsmitglieder verfolgen die Präsentation von Herrn Kind bzgl. der einzelnen Konzeptbestandteile.


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