Einbruch in Gemeindezentrum: Kronzeuge wirkt unglaubhaft

Schlüchtern
Typographie
  • Smaller Small Medium Big Bigger
  • Default Helvetica Segoe Georgia Times

Der Einbruch in das evangelische Gemeindezentrum in Schlüchtern kurz vor Weihnachten 2015 bleibt weiterhin nur zum Teil aufgeklärt.



Ein 19-Jähriger aus Schlüchtern hatte die Tat gestanden und war bereits zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden, jetzt saßen seine mutmaßlichen Komplizen auf der Anklagebank im Amtsgericht Gelnhausen. Der Prozess vor dem Jugendschöffengericht endete allerdings mit einem Freispruch und einer Einstellung des Verfahrens.

Bei seiner eigenen Verurteilung hatte der 19-Jährige noch beide beschuldigt, in einer Nacht zwischen dem 22. und 24. Dezember 2015 mit ihm gemeinsam in das Gebäude eingebrochen zu sein. Die Täter hatten sich damals über einen Hintereingang Zugang zum Gemeindezentrum verschafft, anschließend zahlreiche Türen aufgebrochen und die Räumlichkeiten durchsucht. Dabei hatten sie einen großen Schaden angerichtet. Der 21-jährige Angeklagte sollte mit einer Brechstange das nötige „Werkzeug“ mitgeführt haben, auch der 19-jährige Angeklagte, beide aus Schlüchtern, sei dabei gewesen.

In der Verhandlung vor dem Amtsgericht relativierte er nun einen Teil seiner Aussage: Ob der 19-Jährige dabei gewesen sei, wisse er nicht mehr genau. Es könnte auch sein, dass er bereits mit dem Bus nach Hause gefahren sei. Da am Tatort gefunden Fingerspuren noch nicht ausgewertet wurden und keine weiteren Hinweise auf die Mittäterschaft des Leiharbeiters vorlagen, war damit der Weg für den Freispruch geebnet.

Auch der 21-Jährige leugnete die Beteiligung am „Bruch“ in Schlüchtern, der ihm bereits in einer Verhandlung im März dieses Jahres vorgeworfen worden war. Damals war er unter anderem wegen eines Einbruchs in eine Kindertagesstätte in Steinau zu einer 14-monatigen Jugendstrafe auf Bewährung verurteilt worden und musste einen vierwöchigen Dauerarrest absitzen. Zwar wurde er von dem 19-Jährigen in der neuerlichen Verhandlung weiterhin als Komplize angeführt, allerdings hatten Gericht und Staatsanwaltschaft inzwischen Zweifel an der Glaubhaftigkeit des vermeintlichen Kronzeugen. Hinsichtlich der bereits erfolgten Verurteilung im März wurde das Verfahren gegen den 21-Jährigen daher eingestellt.


Ihnen ist etwas Interessantes aufgefallen im Main-Kinzig-Kreis? Schreiben Sie uns an info@vorsprung-online.de