Gute Chancen für Sanierung des Schlüchterner Freibads

Schlüchtern
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Die Chancen stehen gut, dass sich das Land Hessen an der Sanierung des Schlüchterner Freibads kräftig beteiligt.



Für das neue Förderprogramm „SWIM“ konnten die Städte und Gemeinden des Kreisgebiets ihren Sanierungsbedarf bei öffentlichen Bädern darlegen, der Main-Kinzig-Kreis hat diese nun gewichtet und dem Land eine Prioritätenliste zugeschickt. Ganz oben: das Freibad des Luftkurorts. Dort sollen die Schwimmbecken saniert und modernisiert, die Technik erneuert und erweitert und zugleich eine behindertengerechte Infrastruktur geschaffen werden. An der geschätzten Investitionssumme von 4,7 Millionen Euro könnte sich das Land Hessen mit bis zu 1,2 Millionen Euro beteiligen.

„Die Prioritätenliste, die wir im Kreisausschuss verabschiedet haben, ist noch keine Garantie dafür, dass auch die obersten Maßnahmen alle gefördert werden. Diese Entscheidung wird in Wiesbaden getroffen“, erklärte Landrat Thorsten Stolz. „Aber für die Sanierung des Schlüchterner Bads sieht es aufgrund des dringlichen Bedarfs und der großen Bedeutung für den Schul- und Vereinssport gut aus.“

Hinter dem Schlüchterner Schwimmbad befinden sich das Hallenbad Gelnhausen, das Nidderbad in Nidderau, das Freibad Ulmbach sowie das Freibad Langenselbold auf den weiteren Plätzen. Insgesamt hat das Land Hessen eine auf fünf Vorschläge begrenzte Prioritätenliste angefordert. Der Main-Kinzig-Kreis wird jedoch die fünf weiteren Vorschläge, die eingegangen sind, ebenfalls ans Ministerium weiterreichen. Diese betreffen das Familienbad Wächtersbach, das Freizeit- und Erlebnisbad Biebergemünd, das Nauturerlebnisbad Bad Orb, das Naturschwimmbad Altengronau und das Freibad Lohrhaupten.

Nachdem Hessen bereits von 2007 bis 2012 Hallenbäder mit einer Summe von 50 Millionen Euro im Rahmen des Hallenbad-Investitionsprogramms (HAI) förderte, wird ab 2019 in gleicher Höhe das Schwimmbad-Investitions- und Modernisierungsprogramm (SWIM) aufgelegt. Damit fördert die Landesregierung ab dem kommenden Jahr den Erhalt und die Modernisierung der hessischen Hallen- und Freibäder. Die Möglichkeit der Förderung erfolgt in Abstimmung mit den Landkreisen, die dem zuständigen Innenministerium eine jährliche Vorschlagsliste vorlegen.

Zehn Vorschläge aus den Städten und Gemeinden sind beim Main-Kinzig-Kreis eingegangen, die der Kreisausschuss nun anhand bestimmter Prioritäten gewichtete. Vor allem die Dringlichkeit, die Bedeutung des Schwimmbads für den Schul- und Vereinssport, die finanzielle Leistungsfähigkeit des Trägers sowie die Frage, inwieweit es sich um Maßnahmen zur Senkung der Betriebskosten, insbesondere des Energieverbrauchs handelt, wurden dabei herangezogen.


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